TOP 1.2.
Bestätigung der Tagesordnung
Ri 01-03/2025
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 31.03.2025 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3.
Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 27.01.2025
Ri 02-03/2025
Beschluss:
Die Niederschrift aus der Sitzung vom 27.01.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 3.
Diskussion und Beschlussfassung zur Aufhebung des Beschlusses Ri 03-01/2025 (siehe Beschlussvorlage)
Ri 03-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Beschluss Ri 03-01/2025 aus der Sitzung des Gemeinderates Riethnordhausen vom 27.01.2025 lautend wie folgt wird aufgehoben:
„Der Beschluss 04-02/2011 (Hebesatzsatzung) aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen vom 28.02.2011 wird aufgehoben.“
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 4.
Diskussion und Beschlussfassung der Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Riethnordhausen (siehe Beschlussvorlage)
Ri 04-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Riethnordhausen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 5.
Diskussion und Beschlussfassung zum Haushalt und zur Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Riethnordhausen (siehe Beschlussvorlage)
Ri 05-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt in seiner Sitzung am 31.03.2025 die nachfolgende Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan 2025 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Riethnordhausen
(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Riethnordhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.830.598 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 567.453 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 41
Entfällt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 6
Deckungsvermerke:
Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;
| a) | innerhalb des VWHH, ohne die Unterabschnitte 46400, 75000 und 81010, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200. |
Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.16400 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle: 46400.999.45400 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Straußfurt, den — Siegel
Kraft
Bürgermeister
1 Nachrichtliche Angaben:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss Nr. 07-12/2024 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Riethnordhausen wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 420 v.H. |
| und für | ||
| 2. | Gewerbesteuern | 425 v.H. | |
Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 01/2025 vom 29. Januar 2025.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 6.
Diskussion und Beschlussfassung der Gemeinde Riethnordhausen über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2025 für die Jahre 2024 - 2028 (siehe Beschlussvorlage)
Ri 06-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt auf der Grundlage des § 62 der ThürKO in seiner Sitzung am 31.03.2025 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2025, für die Jahre 2024-2028.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 7.
Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Bauleistung - Sanierung von 7 Brunnen sowie Wiedererrichtung eines Standortes (siehe Beschlussvorlage)
Ri 07-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistung - Sanierung von 7 Brunnen sowie Wiedererrichtung eines Standortes - an die Firma Bauservice Rene Straube, Alperstedter Weg 2 in 99195 Riethnordhausen zu deren Angebot in Höhe von 55.476,42 € zu. |
| 2. | Die sich hierdurch unter HHST: 69000.002.95000 ergebenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung soll aus Mitteln der allg. Rücklage erfolgen. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 1
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 2
Stimmenthaltungen 2
TOP 8.
Diskussion und Beschlussfassung zum Erwerb eines Profi Benzinmulchrasenmähers für den Bauhof (siehe Beschlussvorlage)
Ri 08-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erwerb eines Profi Benzinmulchrasenmäher der Marke SABO, Modell 53-PRO M Vario. Hierzu wird das Angebot der Firma Motor-Land über 1.698 € angenommen.
Die Finanzierung erfolgt über Mittel der HHST: 77100.999.93500.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 9.
Diskussion und Beschlussfassung zum Erwerb eines Benzinmulchrasenmähers für den Sportplatz (siehe Beschlussvorlage)
Ri 09-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erwerb eines Benzinmulchrasenmäher der Marke SABO, Modell 53-PRO M Vario. Hierzu wird das Angebot der Firma Motor-Land über 849 € angenommen.
Die Finanzierung erfolgt über Mittel der HHST: 56000.001.93500.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Im nichtöffentlichen Teil wurde Beschluss Ri 10-03/2025 gefasst.