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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 4/2026
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
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Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2026

I.

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt hat in ihrer Sitzung am 24.02.2026 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2026

Auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt folgende Haushaltssatzung.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.844.425 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

244.462 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Zur Deckung des Finanzbedarfes der Verwaltungsgemeinschaft wird eine Umlage in Höhe von 198 € je Einwohner der Mitgliedsgemeinden erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürKO hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

  1. innerhalb eines Unterabschnittes des VWHH die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Straußfurt, den 18.03.2026

Bostelmann ⇔ Siegel

Gemeinschaftsvorsitzende

II.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 17.03.2026 die genehmigungsfreie Haushaltssatzung 2026 gewürdigt und einer vorzeitigen Bekanntmachung zugestimmt.

III.

Die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan 2026 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan 2026 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten.

Bostelmann

Gemeinschaftsvorsitzende