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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 5/2023
Gemeinde Werningshausen
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Beschlüsse des Gemeinderates Werningshausen

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Werningshausen am 21.03.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 1.2

Bestätigung der Tagesordnung

01-03/2023

Beschluss:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 21.03.2023 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 8

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6

Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 1.3

Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 23.01.2023

02-03/2023

Beschluss:

Die Niederschrift der Sitzung vom 23.01.2023 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 8

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 5 Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Werningshausen (siehe Beschlussvorlage) 03-03/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen beschließt in seiner Sitzung am 21.03.2023 die nachfolgende Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Werningshausen

(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Werningshausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

877.449 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.262.592 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

320 v.H.

b)

für die Grundstücke

420 v.H.

2.

Gewerbesteuern

420 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 146.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.17150 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 46400.999.71800 und 46400.999.71820 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Straußfurt, den

Rudolph

Bürgermeister — Siegel

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

TOP 6 Diskussion und Beschlussfassung zum Finanzplan 2022 - 2026 der Gemeinde Werningshausen zum Haushalt 2023 (siehe Beschlussvorlage) 04-03/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 21.03.2023 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023, für die Jahre 2022 - 2026

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 7 Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Los 12 - Malerarbeiten - ABGW Werningshausen 05-03/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Leistung Los 12 - Malerarbeiten an die Firma Baugeschäft Nico Ehrlich, Am Österberg 10 in 99955 Bad Tennstedt zu deren Angebotspreis in Höhe von 83.127,66 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 8 Diskussion und Beschlussfassung zur Entscheidung Anschluss ABGW an die Kleinkläranlage - Variante 1 oder Variante 2 (siehe Beschlussvorlage) 06-03/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat stimmt der Variante 2 - Umbau der Technik zum Anschluss des Aktiven Bürger- und Gemeindezentrums an die vollbiologische KKA zu.

Die zu erwartenden Kosten betragen 15.591,80 €. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ausführung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0