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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 5/2024
Gemeinde Straußfurt "Straußfurter Heimatklänge"
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilrates am 26.05.2024

1.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Straußfurt hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates im Gebiet der Ortsteile Henschleben und Vehra der Gemeinde Straußfurt als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

2.

3.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

Es sind neun gültige Wahlvorschläge zugelassen worden, die auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt werden. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Gemäß § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Straußfurt vom 01.07.2020 werden die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder entsprechend angewendet.

Straußfurt, den 30.04.2024

Maik Jahn

Wahlleiter der Gemeinde Straußfurt