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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 5/2024
Gemeinde Riethnordhausen
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge und ggf. Listenverbindungen für die Wahl des Gemeinderates am 26.05.2024

1.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Riethnordhausen hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates im Gebiet der Gemeinde Riethnordhausen als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird. Listenverbindungen waren nicht erklärt worden.

2.

Listennummer

Kennwort der Partei oder Wählergruppe

1

FWG

Freie Wählergemeinschaft Riethnordhausen

 — 

3.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 12 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Straußfurt, den 30.04.2024

Ringo Kraft

Wahlleiter der Gemeinde Riethnordhausen