I.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern
Landkreis Sömmerda
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Gangloffsömmern folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.726.717 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 350.261 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 420 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 420 v.H. |
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| und für | ||
| 2. | Gewerbesteuern
| 420 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.
Deckungsvermerke:
Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;
innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400, 70000 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.
Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Straußfurt, den 12.05.2025
Tschapeller
Bürgermeister — - Siegel -
II.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 08.05.2025 die Haushaltssatzung 2025, zur Kenntnis genommen und genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung gehalten.
Tschapeller
Bürgermeister