TOP 1.2.
Bestätigung der Tagesordnung
Ha 01-05/2025
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 05.05.2025 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3.
Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 17.02.2025
Ha 02-05/2025
Beschluss:
Die Niederschrift aus der Sitzung vom 17.02.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
TOP 3.
Diskussion und Beschlussfassung zum Zuschuss der Unterhaltung des Landmobils (siehe Beschlussvorlage)
Ha 03-05/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Dem vorliegenden Antrag der Seniorenbeauftragten des Landkreises Sömmerda, Eva-Maria Rottleb, über einen jährlichen Zuschuss zur Finanzierung der Unterhaltung des Land-Mobiles in Höhe von 300 Euro wird zugestimmt.
Dieser Zuschuss wird zunächst für zwei Jahre gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 4.
Diskussion und Beschlussfassung - Zweite Änderung der Vertrages zur Nutzung kommunaler Sportstätten mit dem Sportverein Olympia Haßleben e.V. (Aussetzung des § 10 Nr. 5 des Nutzungsvertrages - zur Gewährung von Fördermitteln für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik)
Ha 04-05/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Dem Antrag des Sportvereins Olympia Haßleben e.V. auf die 2. Änderung des Vertrages zur Nutzung kommunaler Sportstätten wird zugestimmt. |
| 2. | § 10 Nr. 5 des bestehenden Vertrages zur Nutzung kommunaler Sportstätten wird dahingehend geändert/ergänzt: |
|
| „Die Gemeinde kann den Nutzungsvertrag ferner vorzeitig mit einer Frist von einem Jahr kündigen, wenn zwingende im öffentlichen Interesse liegende Gründe dies erfordern. |
|
| „Die Ausübung dieses Kündigungsrechts ist jedoch erst nach Ablauf der Bindefrist der vom Landessportbund bewilligten Fördermittel bezüglich der LED-Umrüstung der Flutlichtanlage und Erneuerung des Kunstrasenplatzes zulässig.“ |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Vertragsänderung mit dem Sportverein Olympia Haßleben e.V. zu unterzeichnen. Der Sportverein wird gebeten, der Gemeinde eine Kopie des Fördermittelbescheids zur Verfügung zu stellen. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 1
Stimmenthaltungen 0
TOP 5.
Diskussion und Beschlussfassung zur Unterstützung des Fördermittelantrages des Sportverein Olympia Haßleben e.V. zur Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik (siehe Beschlussvorlage)
Ha 05-05/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Gemeinde Haßleben befürwortet ausdrücklich die geplante Umrüstung der Flutlichtanlage des Sportvereins Olympia Haßleben e.V. auf moderne LED-Technik. Die Gemeinde unterstützt den SV Olympia Haßleben e.V. im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Beantragung und Umsetzung des Projekts. Die Vorteile der Umrüstung - insbesondere die nachhaltige Reduzierung der Betriebs- und Wartungskosten, die deutliche Energieeinsparung, der Beitrag zum Klimaschutz sowie die Verbesserung der Lichtqualität und der Nutzungsmöglichkeiten des Sportplatzes - werden anerkannt und begrüßt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, dem SV Olympia Haßleben e.V. eine entsprechende Befürwortungserklärung auszustellen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde Beschluss Ha 06-05/2025 gefasst.