Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) jeweils gültigen Fassung und § 16 Gewerbesteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt in der Sitzung vom 06.03.2025 nachfolgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Straußfurt beschlossen:
§ 1
Allgemeines
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Straußfurt vom 03.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschafts Straußfurt Nr. 13/2024 vom 11.12.2024 wird aufgeboben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Straußfurt, den 13.05.2025
Starroske
Bürgermeister — -Siegel-