I.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Schwerstedt
Landkreis Sömmerda
für das Haushaltsjahr 2025
Auf der Grundlage der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Schwerstedt folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 884.897 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 196.933 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 41
Entfällt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 145.000 € festgesetzt.
§ 6
Deckungsvermerke:
Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;
| a) | innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200. |
Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.17150 und 46400.999.17180 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle: 46400.999.71820 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Straußfurt, den 15.05.2025
Wagner — Siegel
Bürgermeister
1 Nachrichtliche Angaben:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss Nr. 06-12/2024 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Schwerstedt wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 303 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 398 v.H. |
| und für | ||
| 2. | Gewerbesteuern | 405 v.H. | |
Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 01/ 2025 vom 29.01.2025.
II.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 14.05.2025 die genehmigungsfreie Haushaltssatzung 2025 zur Kenntnis genommen.
III.
Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten.
Wagner
Bürgermeister