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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 5/2025
Gemeinde Straußfurt "Straußfurter Heimatklänge"
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Amtlicher Teil

Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der jeweils gültigen Fassung und § 16 Gewerbesteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt in der Sitzung vom 08.05.2025 nachfolgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Straußfurt wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe

522 v. H.

(Grundsteuer A)

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

410 v. H.

(Grundsteuer B)

(3)

Gewerbesteuer

450 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Straußfurt, den 20.05.2025

Starroske

Bürgermeister  —  Siegel