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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 5/2026
Gemeinde Gangloffsömmern
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Beschlussprotokoll zur Sitzung des Gemeinderates Gangloffsömmern am 26.03.2026

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gangloffsömmern vom 26.03.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 1.2.

Bestätigung der Tagesordnung

Ga 01-03/2026

Beschluss:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 26.03.2026 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 1.3.

Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 22.01.2026

Ga 02-03/2026

Beschluss:

Die Niederschrift aus der Sitzung vom 22.01.2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 3.

Diskussion und Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresrechnung 2024 für die Gemeinde Gangloffsömmern (siehe Beschlussvorlage)

Ga 03-03/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern stellt die Jahresrechnung 2024 fest.

2.

Die Gesamtsumme der Solleinnahmen

beträgt 2.232.850,02 €.

3.

Die Gesamtsumme der Sollausgaben

beträgt 2.232.850,02 €.

4.

Soll-Ergebnis 0,00 €.

5.

Der Prüfbericht der Jahresrechnungen wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 4.

Diskussion und Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Gangloffsömmern für das Jahr 2024 (siehe Beschlussvorlage)

Ga 04-03/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt nach Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2024 für den Haushalt der Gemeinde Gangloffsömmern die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 1

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 5.

Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Gangloffsömmern (siehe Beschlussvorlage)

Ga 05-03/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026 die nachfolgende Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2026 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern

(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Gangloffsömmern folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.793.749 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

914.550 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

420 v.H.

b)

für die Grundstücke

420 v.H.

2.

Gewerbesteuern

420 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 290.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400, 70000 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Weitere Angaben:

Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG sind mit 242.225 € vorgesehen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Straußfurt, den

Tschapeller -Siegel-

Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 6.

Diskussion und Beschlussfassung zum Finanzplan 2025 bis 2029 der Gemeinde Gangloffsömmern zum Haushalt 2026 (siehe Beschlussvorlage)

Ga 06-03/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 26.03.2026 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2026, für die Jahre 2025 - 2029.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 7.

Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Planungsleistungen zum Vorhaben Ausbau Verkehrsanlage Bocksberg in Gangloffsömmern (siehe Beschlussvorlage)

Ga 07-03/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Planungsleistungen im Zuge der Maßnahme - Ausbau der Verkehrsanlage Bocksberg in Gangloffsömmern - an das Ingenieurbüro Heike Bach, Alexander-Puschkin-Promenade 12a in 99706 Sondershausen für die Verkehrsanlagen in Höhe von 40.665,83 € und Ingenieurbauwerke in Höhe von 13.127,91 € zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die entsprechenden Leistungen zu beauftragen.

Die Finanzierung soll über die Haushaltsstelle 63000.004.96100 erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Beschluss Ga 08-03/2026 gefasst.