Wiederholt wurde auf dem Friedhof der Gemeinde Haßleben festgestellt, dass sich im Friedhofskompost neben den erlaubten Grünabfällen immer wieder Abfälle wie zum Beispiel Hausmüll, Blumentöpfe, Transportschalen für Blumentöpfe und Umverpackung von Blumensträußen befinden.
In letzter Zeit wurden sogar Bauschutt und Grünschnitt bzw. Rasenschnitt aus privaten Haushalten mit entsorgt.
All diese Abfälle werden mühsam von Hand aussortiert und über die Gemeinde entsorgt. Diese Kosten müssen von allen Nutzern des Friedhofes letztendlich mitbezahlt werden und erhöhen die Gebühren.
Die relativ neu angelegte Grabanlage der Stele mit Namensnennung muss oft auch von den Gemeindearbeitern bereinigt werden. Bei der Grabanlage handelt es ich um eine teilanonyme Anlage ohne Bepflanzung oder Grabfiguren. Das bedeutet, dass lediglich Blumensträuße in Steckvasen in den vorhandenen Gestellen vorgesehen sind. Bei einer Bestattung werden immer wieder erhebliche Mengen an Kränzen und Gebinden direkt auf der Rasenfläche abgelegt und von den Angehörigen nach dem Verwelken nicht selbst wieder abgeräumt. Die Friedhofsverwaltung bittet dringend darum, abgelegte Gestecke einzuschränken, nicht auf der Bestattungsfläche abzulegen und Verwelktes selbst wegzuräumen. Wenn das nicht gewünscht ist, dann sollte eine andere Bestattungsart, z. Bsp. ein Urnengrab, gewählt werden.
Eine weitere Unsitte ist das Befahren des Friedhofsgeländes mit dem Auto. Laut Friedhofssatzung der Gemeinde Haßleben vom 04.09.2006, § 5 Abs. 2 ist ein Befahren mit Fahrzeugen aller Art, sofern keine besondere Erlaubnis erteilt ist, nicht gestattet. Ausnahme bilden Kinderwagen und Rollstühle.
C. Brendel
Friedhofsverwaltung