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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Riethnordhausen
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung

der Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Riethnordhausen anlässlich der Gemeinderatswahl am 26.05.2024

Sitzung des Wahlausschusses am 28.05.2024, 16:40 Uhr, im großen Beratungsraum des Dienstgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, 99634 Straußfurt.

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Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Gemeinderatswahl der Gemeinde Riethnordhausen und Feststellung des Wahlergebnisses (§ 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 ThürKWG, § 47 ThürKWO).

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Straußfurt, den 30.04.2024

Ringo Kraft

Wahlleiter