Die Amtsperiode unserer Gemeinderäte, Ortsteilräte und des Ortsteilbürgermeisters neigt sich wieder einmal dem Ende zu. Am 26. Mai 2024 werden in unseren Mitgliedsgemeinden Haßleben, Gangloffsömmern, Schwerstedt, Straußfurt, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben neue Gemeinderatsmitglieder gewählt. Ebenso stehen in den Ortsteilen Henschleben/Vehra die Wahlen für den Ortsteilrat und den Ortsteilbürgermeister an.
Es ist heutzutage nicht selbstverständlich, seine Freizeit für Gemeinderatssitzungen und zahlreiche Veranstaltungen zugunsten der Gemeinde und der Gemeinschaft zu opfern. Die Entscheidungen der Ratsmitglieder beeinflussen das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger in ihren Gemeinden und Ortsteilen, und ich bin mir bewusst, dass dies nicht immer einfach ist. Manchmal müssen auch Beschlüsse gefasst werden, die nicht jedem gefallen.
An dieser Stelle möchte ich meine aufrichtige Anerkennung und Wertschätzung für die hervorragende Arbeit ausdrücken, die die derzeitigen Gemeinderäte, Ortsteilräte und der Ortsteilbürgermeister geleistet haben.
Gleichzeitig wünsche ich allen neuen und alten Kandidaten viel Erfolg für die bevorstehende Wahl und stets eine glückliche Hand bei den Entscheidungen, die sie als Ratsmitglieder für ihre Gemeinde und ihren Ortsteil treffen müssen!
Ein herzlicher Dank geht auch an alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bauhöfe und der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, die bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Wahl am 26. Mai 2024 mitwirken. Ihre Bereitschaft, ihre Freizeit für die reibungslose, sorgfältige und erfolgreiche Durchführung der Wahl zu opfern, trägt maßgeblich zum Gelingen bei.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte beachten Sie die Bekanntmachungen zu Ihrer Mitgliedsgemeinde, die in den folgenden Seiten dieses Amtsblattes veröffentlicht sind. Diese enthalten wichtige Informationen zum Ablauf der bevorstehenden Wahl. In einigen Gemeinden gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, während in anderen mehrere Vorschläge zur Auswahl stehen. Dies hat maßgebliche Auswirkungen darauf, welches Wahlverfahren - Mehrheitswahl oder Verhältniswahl - zur Anwendung kommt und wie viele Stimmen auf die Kandidaten verteilt werden können und ob bzw. wie Kandidaten auf dem Stimmzettel gestrichen oder ergänzt werden dürfen. Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, sich mit diesen Verfahren vertraut zu machen, um ihre Stimme gültig abgeben zu können.
Denken Sie daran: Ihre Stimme zählt! Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
Mit freundlichen Grüßen
Beatrice Bostelmann
Gemeinschaftsvorsitzende
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt