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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 6/2026
Gemeinde Gangloffsömmern
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Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2026

I.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Gangloffsömmern folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.793.749 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

914.550 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 

420 v.H.

 

b)

für die Grundstücke

420 v.H.

und für

2.

Gewerbesteuern

420 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 290.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400, 70000 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Weitere Angaben:

Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG sind mit 242.225 € vorgesehen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Straußfurt, den 18.05.2026

Tschapeller

Bürgermeister  - Siegel -

II.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 29.04.2026 die Haushaltssatzung 2026, zur Kenntnis genommen und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan 2026 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 1.07, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan 2026 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 1.07, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung gehalten.

Tschapeller

Bürgermeister