Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Straußfurt in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt am 24.03.2026 folgende
6. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung
der Gemeinde Straußfurt
- FriedhGebS -
vom 04.01.2007
beschlossen:
Artikel 1
Der § 4 „Gebührenverzeichnis“ erhält folgende Fassung:
§ 4
Gebührenverzeichnis
| Gebühren- tarif Pkt. | Bezeichnung | Betrag in Euro |
| 1. | Gebühren für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen |
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| 1.1. | Für Erdbestattungen | 556 € |
| 1.2. | Für Beisetzung von Urnen | 83 € |
| 2. | Nutzungsrechte an Reihengräber für Erdbestattungen |
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| 2.1. | Für das Überlassen eines Reihengrabes mit einem Nutzungsrecht auf 30 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Abmessung 1,20 m x 0,60 m | 433 € |
| 2.2. | Für das Überlassen eines Reihengrabes mit einem Nutzungsrecht auf 30 Jahre für Verstorbene ab vollendeten 5. Lebensjahr. Abmessung 2,10 m x 0,90 m Beisetzungsmöglichkeit bis zu 2 Urnen | 922 € |
| 2.3. | Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Reihengrabes erfolgt die Berechnung aus 1/30 der entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit. |
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| 3. | Nutzungsrechte an Reihengräber für Urnenbeisetzungen |
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| 3.1. | Für das Überlassen eines Urnenreihengrabes mit einem Nutzungsrecht auf 30 Jahre. Abmessung 0,80 m x 0,80 m Beisetzungsmöglichkeit bis zu 4 Urnen | 438 € |
| 3.2. | Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Urnenreihengrabes erfolgt die Berechnung aus 1/30 der entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit. |
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| 4. | Nutzungsrechte an Familien- / Doppelgrabstätten für Erdbestattungen |
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| 4.1. | Für das Überlassen einer mehrstelligen Grabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 30 Jahre. Abmessung 2,10 m x 1,50 m Beisetzungsmöglichkeit bis zu 2 Urnen | 1.461 € |
| 4.2. | Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes zur Wahrung der Ruhefristen erfolgt die Berechnung aus 1/30 der entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit. |
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| 5. | Nutzungsrechte an Urnengemeinschaftsgrabstätten |
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| 5.1. | Für das Überlassen einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage (UGAA) mit einer Ruherechtszeit von 30 Jahren. | 164€ |
| 5.2. | Für das Überlassen einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage / Stele (UGAS 1) mit einer Ruherechtszeit von 30 Jahren. | 956 € |
| 5.3. | Für das Überlassen einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage / Stele (UGAS 2) mit einer Ruherechtszeit von 30 Jahren. | 1.092 € |
| 6. | Gebühren für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen |
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| 6.1. | Für die Benutzung der Trauerhalle | 71 € |
| 7. | Jährliche Gebühren der Friedhofsunterhaltung |
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| 7.1. | Bis zum Ablauf des vor Inkrafttreten der FriedhGebS vom 04.01.2007 der Gemeinde Straußfurt erworbenen Nutzungsrechtes für Reihengräber aus Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. | 19 € |
| 7.2. | Bis zum Ablauf des vor Inkrafttreten der FriedhGebS vom 04.01.2007 der Gemeinde Straußfurt erworbenen Nutzungsrechtes für Reihengräber aus Erdbestattungen von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr. | 51 € |
| 7.3. | Bis zum Ablauf des vor Inkrafttreten der FriedhGebS vom 04.01.2007 der Gemeinde Straußfurt erworbenen Nutzungsrechtes für Urnenreihengrabstätten. | 21 € |
| 7.4. | Bis zum Ablauf des vor Inkrafttreten der FriedhGebS vom 04.01.2007 der Gemeinde Straußfurt erworbenen Nutzungsrechtes in einer Urnengemeinschaftsanlage (UGA) für anonyme Beisetzungen. | 6 € |
| 7.5. | Bis zum Ablauf des vor Inkrafttreten der FriedhGebS vom 04.01.2007 der Gemeinde Straußfurt erworbenen Nutzungsrechtes für Familien- / Doppelgrabstätten. | 86 € |
| 8. | Gebühren der Grabberäumung für vor dem 01.01.2014 erworbene Nutzungsrechte |
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| 8.1. | Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. | 173 € |
| 8.2. | Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr. | 239 € |
| 8.3. | Familien- / Doppelgrabstätten | 322 € |
| 8.4. | Urnengrab | 149 € |
| 9. | Sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung |
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| 9.1. | Für Grabmalgenehmigungen | 14 € |
| 9.2. | Für einmalige Berechtigungsgenehmigungen zur Verrichtung gewerblicher Tätigkeiten auf dem gemeindlichen Friedhof pro Sterbefall und Antragsteller | 11 € |
| 9.3. | Für jährliche Berechtigungsgenehmigungen zur Verrichtung gewerblicher Tätigkeiten auf dem gemeindlichen Friedhof pro Antragsteller | 163 € |
| 9.4. | Für nicht aufgeführte Sonderleistungen richtet sich die Gebühr nach der tatsächlich erbrachten Leistung und dem Aufwand. |
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| 9.5. | Für an Dritte vergebende Leistungen oder Leistungen mit denen ein Dritter durch den Veranlasser beauftragt wurde, richtet sich die Höhe nach den tatsächlich der Gemeinde in Rechnung gestellten Kosten. |
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Artikel 2
§ 5 Satz 3 entfällt.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Straußfurt, den 02.06.2026
Starroske -Dienstsiegel-
Bürgermeister