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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 7/2024
Gemeinde Gangloffsömmern
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Amtlicher Teil

Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

-als Wahlamt für die Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben-

Bahnhofstr. 13

99634 Straußfurt

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerber der Gemeinderatswahl am 26.05.2024 in der Gemeinde Gangloffsömmern

1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Gangloffsömmern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 das endgültige Gesamtergebnis der Wahl im Wahlgebiet ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Wahlberechtigte insgesamt

796

Zahl der Wähler

514

Ungültige Stimmabgaben

47

Gültige Stimmabgaben

467

2. Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden Stimmen nach der Reihenfolge im Wahlvorschlag sowie Sitzverteilung:

3. Es waren insgesamt 8 Sitze zu vergeben; davon entfielen 6 Sitze auf die Listen-Nr. 1 und 2 Sitze auf die Listen-Nr. 2; mithin sind folgende Bewerber gewählt:

4. Jeder der Wahlberechtigten kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten (§ 31 ThürKWG).

5. Ergänzende Hinweise:

-

Neben der Möglichkeit der Ablehnung des Mandats durch gewählte Gemeinderatsmitglieder wird auf die Vorschrift der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), § 23 Absatz 4, verwiesen, wonach zu Gemeinderatsmitgliedern gewählte Personen ihr Amt nicht antreten können bzw. ihr Amt verlieren, falls sie u.a. gleichzeitig als Beamte oder Angestellte der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft (der die Gemeinde angehört) tätig sind.

-

Im Amt befindliche oder mit diesen Gemeinderatswahlen in einer weiteren Wahl gewählte Bürgermeister, die zur Wahl antraten und gewählt sind, können ebenso das Mandat als Gemeinderatsmitglied nicht annehmen.

-

Erhalten Parteien/Wählergruppen eine höhere Anzahl von Sitzen als sie Bewerber im Wahlvorschlag hatten, bleiben die so nicht besetzbaren Sitze unbesetzt.

-

Treffen o.g. Fälle zu, werden Nachrücker des jeweiligen Wahlvorschlags mit den jeweils meisten Stimmen durch den Bürgermeister benachrichtigt und zur Abgabe der Erklärung zur Annahme der Wahl aufgefordert.

Straußfurt, den 03.06.2024

Beate Brüheim

Sachbearbeiterin Wahlen