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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 7/2024
Gemeinde Schwerstedt
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Amtlicher Teil

der Haushaltssatzung der Gemeinde Schwerstedt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2024

I.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

Haushaltssatzung der Gemeinde Schwerstedt

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Schwerstedt folgende Haushaltssatzung.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

951.677 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

135.033 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

303 v.H.

b)

für die Grundstücke

398 v.H.

2.

Gewerbesteuern

405 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

a)

innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.17150 und 46400.999.17180 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle: 46400.999.71820 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Straußfurt, den 30.04.2024

Wagner  — Siegel

Bürgermeister

II.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 24.04.2024 die genehmigungsfreie Haushaltssatzung 2024 zur Kenntnis genommen.

III.

Die Haushaltssatzung 2024 und der Haushaltsplan 2024 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung 2024 und der Haushaltsplan 2024 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 20243 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten.

Wagner

Bürgermeister