Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
-als Wahlamt für die Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben-
Bahnhofstr. 13
99634 Straußfurt
in der Gemeinde Straußfurt
in den Ortsteilen Henschleben und Vehra — am: 26.05.2024
1. Der Wahlausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2024 das endgültige Wahlergebnis der o. g. Wahl wie folgt festgestellt:
| Zahl der Wahlberechtigten | 272 |
| Zahl der Wähler | 206 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 15 |
| Zahl der gültigen Stimmen | 191 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber:
| Lfd.- Nr. | Familienname, Vorname | Stimmen |
| 1 | Knaak, Frank | 65 |
| 2 | Pusch, Melanie | 126 |
2. Nach § 48 ThürKWO ist damit die Bewerberin
Melanie Pusch
zur
Ortsteilbürgermeisterin
gewählt.
3. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Sömmerda, Kommunalaufsicht, Bahnhofstr. 9, 99610 Sömmerda, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen.
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Straußfurt, den 04.06.2024
B. Brüheim
Sachbearbeiterin Wahlen