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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 7/2024
Gemeinde Straußfurt "Straußfurter Heimatklänge"
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Amtlicher Teil

Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

-als Wahlamt für die Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben-

Bahnhofstr. 13

99634 Straußfurt

BEKANNTMACHUNG

des endgültigen Wahlergebnisses und des gewählten Bewerbers für die Direktwahl zum Ortsteilbürgermeister

in der Gemeinde Straußfurt

in den Ortsteilen Henschleben und Vehra  —  am: 26.05.2024

1. Der Wahlausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2024 das endgültige Wahlergebnis der o. g. Wahl wie folgt festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten

272

Zahl der Wähler

206

Zahl der ungültigen Stimmen

15

Zahl der gültigen Stimmen

191

Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber:

2. Nach § 48 ThürKWO ist damit die Bewerberin

Melanie Pusch

zur

Ortsteilbürgermeisterin

gewählt.

3. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Sömmerda, Kommunalaufsicht, Bahnhofstr. 9, 99610 Sömmerda, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen.

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Straußfurt, den 04.06.2024

B. Brüheim

Sachbearbeiterin Wahlen