Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschloss in seiner Sitzung am 21.08.2024 (Beschluss-Nr. 04-08/2024) das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freifläche Gangloffsömmern“ der Gemeinde Gangloffsömmern einzuleiten.
Im Gemeindegebiet von Gangloffsömmern beabsichtigt die Gemeinde, auf Antrag des Vorha-benträgers, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu schaffen. Es soll eine PV-Freiflächenanlage am östlichen Ortsrand von Gangloffsömmern entstehen. Damit wird den Energiekonzepten des Bundeslandes Thüringen sowie der Bundesrepublik Deutschland Rechnung getragen (EEG 2023, ThürKlimaG etc.).
Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern hat am 26.06.2025 (Beschluss-Nr. Ga 02-06/2025) die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Städtebaulichen Begründung (Teil B), dem vorläufigen Umweltbericht (Teil C) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Auswirkungen und Lösungen für die Neugestaltung des Plangebietes (Lageplan in der Anlage) zur Einsichtnahme und Erörterung in der Zeit vom
04.08.2025 bis einschließlich 08.09.2025
im Bauamt, Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt während folgender Zeiten:
| montags | von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| dienstags | von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| donnerstags | von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zudem sind die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes über das Internetportal der VG Straußfurt: https://www.vgstraussfurt.de/ im o.g. Zeitraum einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen können schriftlich in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt - Bauamt - abgegeben werden oder elektronisch an bauamt@vgstraussfurt.de übermittelt werden.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der VG Straußfurt in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. IS. l Buchst.e DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Straußfurt, 08.07.2025
gez. S. Tschapeller
Bürgermeister