TOP 1.2.
Bestätigung der Tagesordnung
Ga 01-06/2025
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 26.06.2025 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 3.
Diskussion und Beschlussfassung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Freifläche Gangloffsömmern“ zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Beschlussvorlage)
Ga 02-06/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Auf der Grundlage des § 39 ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt der Gemeinderat von Gangloffsömmern:
| 1. | Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden: Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern billigt den vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freifläche Gangloffsömmern“ mit der Begründung (Städtebauliche Begründung und Umweltbericht) in der Fassung vom 15.05.2025. |
| 2. | Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB. |
| 3. | Träger des Planverfahrens ist die Gemeinde Gangloffsömmern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung bezüglich erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. |
| 4. | Der vorhandene Weg Flur 4, Flurstück 209/2, der auf dem Planungsgebiet verläuft, ist für die öffentliche Nutzung dauerhaft freizuhalten. |
| 5. | Die Auslegung ist ortsüblich gemäß Hauptsatzung bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 4.
Diskussion und Beschlussfassung zur Zustimmung Dienstbarkeitsbewilligung 380-kV-Leitung Wolkramshausen-Vieselbach 473/474 (siehe Beschlussvorlage)
Ga 03-06/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Dienstbarkeitsbewilligung für den Bau und Betrieb der 380-kV-Freileitung Wolkramshausen-Vieselbach - Netzanbindung Südharz, Abschnitt Süd zu.
Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung bevollmächtigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0