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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 7/2025
Gemeinde Gangloffsömmern
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Amtlicher Teil

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gangloffsömmern am 26.06.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 1.2.

Bestätigung der Tagesordnung

Ga 01-06/2025

Beschluss:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 26.06.2025 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 3.

Diskussion und Beschlussfassung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Freifläche Gangloffsömmern“ zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Beschlussvorlage)

Ga 02-06/2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Auf der Grundlage des § 39 ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt der Gemeinderat von Gangloffsömmern:

1.

Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden:

Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern billigt den vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freifläche Gangloffsömmern“ mit der Begründung (Städtebauliche Begründung und Umweltbericht) in der Fassung vom 15.05.2025.

2.

Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.

3.

Träger des Planverfahrens ist die Gemeinde Gangloffsömmern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung bezüglich erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

4.

Der vorhandene Weg Flur 4, Flurstück 209/2, der auf dem Planungsgebiet verläuft, ist für die öffentliche Nutzung dauerhaft freizuhalten.

5.

Die Auslegung ist ortsüblich gemäß Hauptsatzung bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 4.

Diskussion und Beschlussfassung zur Zustimmung Dienstbarkeitsbewilligung 380-kV-Leitung Wolkramshausen-Vieselbach 473/474 (siehe Beschlussvorlage)

Ga 03-06/2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Dienstbarkeitsbewilligung für den Bau und Betrieb der 380-kV-Freileitung Wolkramshausen-Vieselbach - Netzanbindung Südharz, Abschnitt Süd zu.

Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung bevollmächtigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0