TOP 1.2.
Bestätigung der Tagesordnung
Ha 01-06/2026
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 22.06.2026 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3.
Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 30.03.2026
Ha 02-06/2026
Beschluss:
Die Niederschrift aus der Sitzung vom 30.03.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
TOP 4.
Diskussion und Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresrechnung für 2024 der Gemeinde Haßleben (siehe Beschlussvorlage)
Ha 03-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben stellt die Jahresrechnung 2024 fest. |
| 2. | Die Gesamtsumme der Solleinnahmen beträgt 1.964.279,76 €. |
| 3. | Die Gesamtsumme der Sollausgaben beträgt 1.964.279,76 €. |
| 4. | Soll-Ergebnis 0,00 €. |
| 5. | Der Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 5.
Diskussion und Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Haßleben für das Jahr 2024 (siehe Beschlussvorlage)
Ha 04-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt nach Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2024 für den Haushalt der Gemeinde Haßleben die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 1
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 6.
Diskussion und Beschlussfassung zum Erläuterungsbericht der Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Haßleben (siehe Beschlussvorlage)
Ha 05-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2025 zur Kenntnis. |
| 2. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. |
| 3. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 7.
Diskussion und Beschlussfassung zum Ankündigungsbeschluss zur 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Haßleben (siehe Beschlussvorlage)
Ha 06-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Haßleben die Verpflegungsgebühren ab 01.08.2026 wie folgt anzupassen.
§ 6
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Verpflegungsgebühren
(1) Die Verpflegungsgebühren betragen für Kinder mit Mittagessen max. 3,30 Euro pro Tag (Essengebühren).
Unabhängig von der Teilnahme an der Verpflegung sind für Getränke 3,50 Euro je Kind und Monat (Getränkegebühren) zu zahlen.
(2) Die Verpflegungsgebühren werden entsprechend der Anwesenheit des Kindes in der Tageseinrichtung erhoben. Als anwesend gilt ein Kind dann, wenn es nicht bis spätestens 8.00 Uhr des jeweiligen bzw. ersten Abwesenheitstages in der Tageseinrichtung abgemeldet wurde.
(3) Die Verpflegungsgebühren sind jeweils zum 15. des Folgemonats fällig und sind an die Gemeindekasse zu entrichten. Die Gebührenzahlung soll in der Regel bargeldlos durch Überweisung oder per SEPA-Lastschrift erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 8.
Diskussion und Beschlussfassung zur 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Haßleben (siehe Beschlussvorlage)
Ha 07-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Haßleben.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 10.
Diskussion und Beschlussfassung zur Öffentliche Ausschreibung nach § 67 ThürKO und § 31 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) - Haßleben, Flur 8, Flurstück 871/3 - Teilflächenverkauf (siehe Beschlussvorlage)
Ha 08-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bestätigt den Ausschreibungstext der Öffentliche Ausschreibung nach § 67 ThürKO und ThürGemHV in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 1
Stimmenthaltungen 0
TOP 11.
Diskussion und Beschlussfassung zum Erwerb von vier Atemschutzgeräten (siehe Tischvorlage)
Ha 09-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt Umstellung der Atemschutztechnik auf Dräger gemäß dem als Anlage beigefügten Angebot der Firma BTL, Brandschutztechnik GmbH Leipzig, Kastanienallee 13, 06184 Kabelsketal vom 17.06.2026 über 14.408,52 € Brutto.
Die sich hierdurch unter HHST: 13000.001.935000 ergebenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung soll aus Mehreinnahmen aus der Gewährung einer Schlüsselbasierten Zuwendung für die kommunalen Aufgabenträger im Brandschutz und in der allg. Hilfe im Jahr 2026 unter HHST 13000.001.36100 mit 5.151,61 € und im Übrigen aus Mitteln der allg. Rücklage erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 12.
Diskussion und Beschlussfassung zur Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe im Zuge RAG-Förderung (siehe Tischvorlage)
Ha 10-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, Herrn Norman Mönchgesang, die notwendigen Leistungen für das Bauvorhaben „Aufstellung von 2 Informationstafeln zum Fürstinnengrab in Haßleben mit der Integration einer Flächenbefestigung und einem überdachten Sitzbereich“ nach Einholung von Angeboten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Im nichtöffentlichen Teil wurden die Beschlüsse Ha 11-06/2026 und Ha 12-06/2026 gefasst.