TOP 1.2.
Bestätigung der Tagesordnung
Ri 01-06/2026
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 29.06.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3.
Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 20.04.2026
Ri 02-06/2026
Beschluss:
Die Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
TOP 3.
Diskussion und Beschlussfassung zum Ankündigungsbeschluss zur 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Riethnordhausen (siehe Beschlussvorlage)
Ri 03-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den nachfolgenden Ankündigungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Riethnordhausen die Verpflegungsgebühren ab 01.08.2026 wie folgt anzupassen.
§ 6 „Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Verpflegungsgebühren“ erhält folgende Fassung:
(1) Die Verpflegungsgebühren betragen für
| a. | Kinder mit Vollverpflegung max. 5,60 Euro pro Tag (Frühstück, Mittagessen, Vesper), |
| b. | Kinder mit Mittagessen max. 3,20 Euro pro Tag, |
| c. | Kinder mit Frühstück max. 1,20 Euro pro Tag, |
| d. | Kinder mit Vesper max. 1,20 Euro pro Tag. |
Zwischen den einzelnen Verpflegungsangeboten kann nur monatlich gewechselt werden. Unabhängig von der Teilnahme an der Verpflegung sind für Getränke 1,20 Euro je Kind und Monat (Getränkegebühren) zu zahlen.
(2) Die Verpflegungsgebühren werden entsprechend der Anwesenheit des Kindes in der Tageseinrichtung erhoben. Als anwesend gilt ein Kind dann, wenn es nicht bis spätestens 7.30 Uhr des jeweiligen bzw. ersten Abwesenheitstages in der Tageseinrichtung abgemeldet wurde.
(3) Die Verpflegungsgebühren sind jeweils zum 15. des Folgemonats fällig und sind an die Gemeindekasse zu entrichten. Die Gebührenzahlung soll in der Regel bargeldlos durch Überweisung oder per SEPA-Lastschrift erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 4.
Diskussion und Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Riethnordhausen (siehe Beschlussvorlage)
Ri 04-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Riethnordhausen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 5.
Diskussion und Beschlussfassung zum Erläuterungsbericht der Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Riethnordhausen (siehe Beschluss
Ri 05-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2025 zur Kenntnis. |
| 2. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. |
| 3. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 6.
Diskussion und Beschlussfassung zu Eigentum und Unterhaltung im Flurbereinigungsverfahren Alperstedter Ried (Az.: 1-2-0627) (siehe Beschlussvorlage)
Ri 06-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Die Gemeinde Riethnordhausen stimmt der Zuteilung, entsprechend den geplanten Festsetzungen des Flurbereinigungsplan, welche im Zuge des Verfahrens durch den Plan nach § 41 FlurbG Alperstedter Ried ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (Wirtschaftswege einschließlich der Wegeseitengräben, der wasserwirtschaftlichen Anlagen (Gewässer Il. Ordnung), in ihr Eigentum zu. |
| 2. | Die Gemeinde Riethnordhausen übernimmt, soweit keine anderen Regelungen getroffen wurden, die Unterhaltung an den im Flurbereinigungsverfahren Alperstedter Ried bestehenden, unveränderten sowie an den aus bzw. neu gebauten Wirtschaftswegen einschließlich der Wegeseitengräben, der wasser-wirtschaftlichen Anlagen (Gewässer Il. Ordnung), entsprechend den geplanten Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 7.
Diskussion und Beschlussfassung zur Bevollmächtigung des Bürgermeisters im Zuge der Vergabe von Bauleistungen zum RAG Projekt Aufstellung Bücherzelle mit überdachter Sitzgelegenheit (Waldschänke) (siehe Beschlussvorlage)
Ri 07-06/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, Herrn Ringo Kraft, die notwendigen Leistungen für das Bauvorhaben „Aufstellung einer Bücherzelle mit überdachter Sitzgelegenheit (Waldschänke)“ nach Einholung von Angeboten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0