Aufgrund des Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (2. ThürGNGG 2019) wurde die Gemeinde Henschleben gemäß § 10 des 2. ThürGNGG 2019 aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wurde in das Gebiet der Gemeinde Straußfurt eingegliedert. Die Gemeinde Straußfurt ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 des 2. ThürGNGG 2019 Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde Henschleben.
Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 des 2. ThürGNGG 2019 gilt das zum Zeitpunkt der Eingliederung für die eingegliederten Gemeinden jeweils geltende Ortsrecht als Recht der aufnehmenden Gemeinde fort, bis es wirksam durch die aufnehmende Gemeinde ersetzt wird.
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt in seiner Sitzung am 11.06.2026 daher folgende Satzung beschlossen:
Aufhebung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Henschleben
Die Verwaltungskostensatzung, beschlossen am 04.10.2011 und bekanntgemacht am 27.01.2012 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 1/2012, wird außer Kraft gesetzt.
Aufhebung der Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Henschleben
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Henschleben, beschlossen am 16.01.2014 und bekanntgemacht am 21.03.2014 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 3/2014, geändert durch die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindlichen Räumlichkeiten der Gemeinde Henschleben, beschlossen am 31.05.2018 und bekanntgemacht am 18.07.2018 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 8/2018, sowie geändert durch die 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der gemeindlichen Räumlichkeiten der Gemeinde Henschleben, beschlossen am 19.02.2019 und bekanntgemacht am 17.07.2019 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 10/2019, welche rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft trat, wird hiermit außer Kraft gesetzt.
Aufhebung der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Henschleben
Die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Henschleben, beschlossen am 19.02.2019 und bekanntgemacht am 26.04.2019 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 5/2019, wird außer Kraft gesetzt.
Aufhebung der Gebührensatzung zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Henschleben
Die Gebührensatzung zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Henschleben, beschlossen am 19.02.2019 und bekanntgemacht am 26.04.2019 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 5/2019, wird außer Kraft gesetzt.
Aufhebung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Henschleben
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Henschleben, beschlossen am 19.06.2012 und bekanntgemacht am 24.08.2012 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 9/2012, wird außer Kraft gesetzt.
Aufhebung der Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Henschleben für die Jahre 1991 bis 2011 (Beitragssatzung 1991-2011)
Die Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Henschleben für die Jahre 1991 bis 2011 (Beitragssatzung 1991-2011), beschlossen am 08.12.2015 und bekanntgemacht am 18.12.2015 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 12/2015, wird außer Kraft gesetzt.
Aufhebung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (BGS-WBS) der Gemeinde Henschleben
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (BGS-WBS) der Gemeinde Henschleben, beschlossen am 21.06.1995 und bekanntgemacht am 21.07.1995 in den Straußfurter Heimatklängen Nr. 7/1995 und rückwirkend zum 01.03.1995 in Kraft getreten, wird außer Kraft gesetzt.
Aufhebung der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Henschleben
Die Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Henschleben, beschlossen am 11.03.1997 und bekanntgemacht am 17.07.1998 in den Straußfurter Heimatklängen Nr. 7/1998, wird außer Kraft gesetzt.
Aufhebung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Henschleben (Feuerwehrsatzung)
Die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Henschleben (Feuerwehrsatzung), beschlossen am 03.09.1999 und bekanntgemacht am 19.11.1999 in den Straußfurter Heimatklängen Nr. 11/1999, wird außer Kraft gesetzt.
Aufhebung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Henschleben Die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Henschleben, beschlossen am 08.12.2015 und bekanntgemacht am 22.01.2016 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 1/2016, rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft getreten, wird außer Kraft gesetzt.
Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Henschleben
Die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Henschleben beschlossen am 25.11.1992, wird außer Kraft gesetzt.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Straußfurt, den 07.07.2026
O. Starroske
Bürgermeister -Siegel-