In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Werningshausen am 11.07.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| TOP 1.2 | Bestätigung der Tagesordnung | 01-07/2023 |
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 11.07.2023 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3 | Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 09.05.2023 | 02-07/2023 |
Beschluss:
Die Niederschrift aus der Sitzung vom 09.05.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 3 | Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Planungsleistungen im Zuge der Straßenraumgestaltung In der Langenburger Gasse (siehe Beschlussvorlage) | 03-07/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Planungsleistungen LP 1-9 für das Vorhaben „Umgestaltung und Ausbau der Verkehrsanlage In der Langenburger Gasse in Werningshausen“ an das Ingenieurbüro Bach GmbH, Alexander-Puschkin-Promenade 12a, 99706 Sondershausen, vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel durch das TLLLR, zu dessen Honorarangebot in Höhe von 77.288,26 € brutto zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 4 | Diskussion und Beschlussfassung zum Erläuterungsbericht der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Werningshausen (siehe Beschlussvorlage) | 04-07/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis. |
| 2. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. |
| 3. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 5 | Diskussion und Beschlussfassung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in 2023 unter HHST: 7600.999.54100 (siehe Beschlussvorlage) | 05-07/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen genehmigt die außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2023 i.H.v. 11.862,92 € für die Heizkosten des ABGW unter HHST: 76000.999.54100. Deren Finanzierung soll aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0