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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 8/2025
Gemeinde Wundersleben
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Amtlicher Teil

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wundersleben vom 16.07.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 1.2.

Bestätigung der Tagesordnung

Wu 04-07/2025

Beschluss:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 16.07.2025 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 1.3.

Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 10.04.2025

Wu 05-07/2025

Beschluss:

Die Niederschrift aus der Sitzung vom 10.04.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 4.

Eilentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Wundersleben gem. § 30 ThürKO - Anschaffung eines Isuzu NMR LKW für den dauerhaften Einsatz auf dem Bauhof

Wu 10-07/2025

Beschluss:

Der Bürgermeister der Gemeinde Wundersleben hat beschlossen:

Der Bürgermeister der Gemeinde Wundersleben vergibt im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 30 ThürKO den Auftrag zur Beschaffung eines Lagerfahrzeugs mit Tageszulassung vom Typ ISUZU NMR mit automatisiertem Schaltgetriebe und Wandler, einschließlich Abrollkipper CTS 03-28 mit Funkfernbedienung, an die Firma Weymann Technik GmbH, Bahnhofstraße 74a, 99955 Bad Tennstedt.

Die Fahrzeugbeschaffung erfolgt im Wege des Leasings. Die monatliche Leasingrate beträgt 864,42 € brutto (inkl. 19 % MwSt.) bei einer Vertragslaufzeit von 72 Monaten.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushaltsansatz des Fachbereichs Bauhof.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben nimmt den Eilbeschluss des Bürgermeisters gemäß § 30 ThürKO zur Kenntnis und bestätigt die Entscheidung zur Fahrzeugbeschaffung rückwirkend.

Gem. § 30 S. 2 ThürKO sind die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung den Gemeinderatsmitgliedern unverzüglich mitzuteilen.

TOP 5.

Diskussion und Beschlussfassung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in 2025 unter HHST: 75000.999.52000 (siehe Beschlussvorlage)

Wu 06-07/2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2025 unter HHST: 75000.999.52000. Deren Deckung soll aus Mitteleinsparungen bzw. Mehreinnahmen erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 4

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 4

TOP 6.

Diskussion und Beschlussfassung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben unter HHST: 75000.003.94000 in 2025 (siehe Beschlussvorlage)

Wu 07-07/2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2025 unter HHST: 75000.003.94000 für die Gestaltung des Friedhofes. Deren Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln und Mitteln der allg. Rücklage.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 7.

Diskussion und Beschlussfassung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in 2025 unter HHST: 76000.006.96100 (siehe Beschlussvorlage)

Wu 08-07/2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat genehmigt die außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2025 unter HHST: 76000.006.96100. Deren Deckung soll aus Mitteln der allg. Rücklage erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 3

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 5

TOP 8.

Diskussion und Beschlussfassung zum Verzicht auf Auszahlung des Überschusses aus der Abrechnung mit dem Kinderbetreuungsverein für 2024 der Gemeinde Wundersleben (siehe Beschlussvorlage)

Wu 09-07/2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt auf die Erstattung des Überschusses aus der Abrechnung der Betriebskosten des Kinderbetreuungsvereins Wundersleben e.V. für das Jahr 2024 i.H.v. 2.888,18 € zu verzichten.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden die Beschlüsse Wu 01-07/2025, Wu 02-07/2025 und Wu 03-07/2025 gefasst.