TOP 1.2.
Bestätigung der Tagesordnung
Wu 01-07/2026
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 23.07.2026 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 5
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3.
Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 24.06.2026
Wu 02-07/2026
Beschluss:
Die Niederschrift der Sitzung vom 24.06.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 5
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 3.
Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Tragwerkplanung Sportlerheim Wundersleben (siehe Beschlussvorlage)
Wu 03-07/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe von Leistungen der Tragwerkplanung in den Leistungsphasen 1-6 und 8 im Zuge des Vorhabens „Sanierung und Erweiterung des Sportlerheims Wundersleben zu einer multifunktionalen Einrichtung“ an das Ingenieurbüro Dr. Krämer GmbH, Industriestr. 1a in 99427 Weimar zu deren Honorarangebot in Höhe von 62.349,95 € netto (74.196,44 € brutto) zu.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den entsprechenden Architektenvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 5
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 4.
Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Planung Technische Ausrüstung Sportlerheim Wundersleben (siehe Beschlussvorlage)
Wu 04-07/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung /Elektroplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 im Zuge des Vorhabens „Sanierung und Erweiterung des Sportlerheims Wundersleben zu einer multifunktionalen Einrichtung“ an das Büro STF Energy GmbH, Wierlings Esch 14 in 48249 Dülmen zu deren Honorarangebot in Höhe von 112.436,59 € netto (133.799,54 € brutto) zu.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den entsprechenden Architektenvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 5
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 5.
Diskussion und Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushalt und zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Wundersleben (siehe Beschlussvorlage)
Wu 05-07/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt in seiner Sitzung am 23.07.2026 die nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.
1. Nachtragshaushaltssatzung
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wundersleben
(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der §§ 60 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Wundersleben folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
|
| erhöht um €
| ver- mindert um €
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
| gegenüber bisher € verändert | auf nunmehr € | |||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 35.386 | -22.186 | 1.091.986 | 1.105.186 |
| die Ausgaben | 30.992 | -17.792 | 1.091.986 | 1.105.186 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 61.899 | -36.411 | 357.902 | 383.390 |
| die Ausgaben | 45.488 | -20.000 | 357.902 | 383.390 |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden unverändert mit 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird unverändert mit 0 € festgesetzt.
§ 4 1
Entfällt
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird unverändert mit 180.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 9e der Geschäftsordnung der Gemeinde Wundersleben.
Deckungsvermerke:
Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;
innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.
Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.17150 und 46400.999.17180 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle 46400.999.71820 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
§ 7
Diese 1. Nachtraghaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Straußfurt, den
Siegel
Frey
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 5
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 6.
Diskussion und Beschlussfassung zum 1. Nachtrag zum Finanzplan der Gemeinde Wundersleben für den Zeitraum 2025 - 2029 (siehe Beschlussvorlage)
Wu 06-07/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 23.07.2026 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 für die Jahre 2025 - 2029.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 5
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0