Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82 ff) und § 3 (2) der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe gemäß § 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz Thüringen (ThürBKG), veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Nr. 05 vom 12.02.2014, S. 7 ff., hat der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern in der Sitzung am 15.05.2024 beschlossen, nachstehend genannte Satzungen, die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Gangloffsömmern betreffend, aufzuheben.
Art. 1
Aufhebungen
1. Die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Gangloffsömmern vom 22.05.2014 wird rückwirkend zum 01.01.2024 aufgehoben. Bezug genommen wird auf Beschluss Nr. 06-04/2014 vom 16.04.2014.
2. Die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gangloffsömmern vom 16.07.2014 mit der 1. Änderung vom 30.03.2021 wird rückwirkend zum 01.01.2024 aufgehoben. Bezug genommen wird auf Beschluss Nr. 07-04/2014 vom 16.04.2014.
Art. 2
Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt nach der Bekanntmachung in Kraft.
Straußfurt, den 23.07.2024
Tschapeller
Bürgermeister — - Dienstsiegel -