In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben am 13.05.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 1.2.
Bestätigung der Tagesordnung
01-05/2024
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 13.05.2024 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3.
Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 04.03.2024
02-05/2024
Beschluss:
Die Niederschrift aus der Sitzung vom 04.03.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
TOP 3.
Diskussion und Beschlussfassung zum Erläuterungsbericht der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Haßleben (siehe Beschlussvorlage)
03-05/2024
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis. |
| 2. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. |
| 3. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 5.
Diskussion und Beschlussfassung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben unter HHST: 13000.999.54100 (Heizkosten Feuerwehr) der Gemeinde Haßleben in 2024 (siehe Beschlussvorlage)
04-05/2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für die Heizkosten unter Haushaltsstelle 13000.999.54100 i.H.v. 3.375,30 €. Deren Deckung soll aus Mehreinnahmen und Mitteleinsparungen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 6.
Diskussion und Beschlussfassung zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Gemeinde Haßleben durch die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) (siehe Beschlussvorlage)
05-05/2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, sich bei der Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Thüringer Glasfasergesellschaft über die KEBT AG zu bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, zu ergreifen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben.
Die Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Die Gemeinde Haßleben soll frühzeitig über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die kommunalen Belange unterrichtet werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Umgekehrt wird sie die KEBT AG über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Belange der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei Bedarf stellen die Beteiligten die erforderlichen Pläne für die von der jeweiligen Baumaßnahme betroffenen Bereiche dem jeweils anderen Beteiligten kostenfrei zur Verfügung.
Die Gemeinde Haßleben soll mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in ihrem Gebiet informiert werden. Sie hat das Recht, jederzeit auf Anfrage bei der KEBT AG eine entsprechende Auskunft zu erhalten.
Über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die den Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere verpflichten sie sich, die Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien zu verwenden und sie weder anderweitig zu nutzen noch Dritten mitzuteilen. Da die TGG auch für andere Thüringer Kommunen tätig wird, ist eine Weitergabe von Informationen durch die TGG an andere Kommunen zulässig, sofern dies für die Projektdurchführung notwendig ist und im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten liegt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 1
Nein-Stimmen 7
Stimmenthaltungen 0
Im nichtöffentlichen Teil wurden die Beschlüsse 06-05/2024 und 07-05/2024 gefasst.