TOP 1.2
Bestätigung der Tagesordnung
01-02/2024
Beschluss: Die Tagesordnung der Sitzung vom 29.02.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3.1
Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 29.11.2023
02-02/2024
Beschluss:
Die Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3.2
Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 14.12.2023
03-02/2024
Beschluss:
Die Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 6
Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Schwerstedt (siehe Beschlussvorlage)
05-02/2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die nachfolgende Haushaltssatzung 2024, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Schwerstedt
(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Schwerstedt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und |
|
|
| Ausgaben mit | 951.677 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und |
|
|
| Ausgaben mit | 135.033 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 303 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke | 398 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuern
| 405 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.
§ 6
Deckungsvermerke:
Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;
a) | innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200. |
Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.17150 und 46400.999.17180 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle: 46400.999.71820 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß §6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Straußfurt, den
Siegel
Wagner
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
TOP 7
Diskussion und Beschlussfassung zum Finanzplan 2023 - 2027 zum Haushalt 2024 der Gemeinde Schwerstedt (siehe Beschlussvorlage)
06-02/2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 29.02.2024 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2024, für die Jahre 2023 - 2027.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
TOP 8
Diskussion und Beschlussfassung zur Berufung Wahlleiter und stellv. Wahlleiter zur Kommunalwahl am 26.05.2024 (siehe Beschlussvorlage)
07-02/2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beruft nach § 4 (2) ThürKWG:
Thomas Wagner zum Wahlleiter für die Kommunalwahl in der Gemeinde Schwerstedt am 26. Mai 2024.
Als stellvertretender Wahlleiter der o.g. Kommunalwahl wird Diana Rödiger berufen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Im nichtöffentlichen Teil wurde der Beschluss 08-02/2024 gefasst.