Nach § 17 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat der Schützenverein 1992 Wundersleben e.V. die Genehmigung des Landratsamtes Sömmerda an folgenden Tagen Trainings- und Wettkampfbetrieb durchzuführen:
Trainingsbetrieb
| 1. | Schießzeiten auf der Wurfscheibenanlage (TRAP) |
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| von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Montag bis Samstag |
| 2. | Schießzeiten auf der Bahnschießanlage |
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| von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr |
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| bis 13:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen |
Wettkämpfe finden unregelmäßig während dieser Zeiträume statt.
Der Vorstand bittet um Verständnis das es während des Schießbetriebes zu erhöhten Lärmbelästigungen kommen kann, versichert aber, das alles im Rahmen des Bundes-Immissionsgesetzes erfolgt.
Sie unterstützen damit den Schießsport in Wundersleben.
Danke