Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 9/2025
Gemeinde Wundersleben
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nichtamtlicher Teil

Nach § 17 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat der Schützenverein 1992 Wundersleben e.V. die Genehmigung des Landratsamtes Sömmerda an folgenden Tagen Trainings- und Wettkampfbetrieb durchzuführen:

Trainingsbetrieb

1.

Schießzeiten auf der Wurfscheibenanlage (TRAP)

von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

von Montag bis Samstag

2.

Schießzeiten auf der Bahnschießanlage

von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr

bis 13:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen

Wettkämpfe finden unregelmäßig während dieser Zeiträume statt.

Der Vorstand bittet um Verständnis das es während des Schießbetriebes zu erhöhten Lärmbelästigungen kommen kann, versichert aber, das alles im Rahmen des Bundes-Immissionsgesetzes erfolgt.

Sie unterstützen damit den Schießsport in Wundersleben.

Danke