Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). Es verpflichtet die Bundesländer dafür zu sorgen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach den Vorgaben des WPG entstehen. In Thüringen wurde dafür das Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) geschaffen. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen daher eine Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 veröffentlichen. Die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt hat als planungsverantwortliche Stelle für ihre Mitgliedsgemeinden die kommunale Wärmeplanung im Februar 2026 vergeben. Den Auftrag erhielt die Planergenossenschaft EnergieWerkStadt eG mit Sitz in Jena. Sie begleitet seitdem die Umsetzung und erarbeitet die Wärmeplanung. Die Kosten für die Wärmeplanung werden zu 100 Prozent durch das Land Thüringen gefördert.
Was ist das Ziel der kommunalen Wärmeplanung?
Mit Hilfe der kommunalen Wärmeplanung sollen auf lokaler Ebene möglichst kosteneffiziente und sinnvoll umsetzbare Wege gefunden werden, um die Wärmeversorgung in den Gemeinden nachhaltig zu gestalten. Zur Wärmeversorgung zählen Raumwärme (Heizung), Warmwasser sowie Prozesswärme und -kälte in Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft. Am Ende des Planungsprozesses steht ein Wärmeplan. Dieser stellt Informationen darüber bereit, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist. Er dient somit als Fahrplan und Entscheidungsgrundlage zur Gestaltung der zukünftigen Wärmeversorgung. Die Einteilung in Versorgungsgebiete erfolgt nach der Frage: „Wo wird es künftig eine leitungsgebundene Versorgung geben?“ Das umfasst einerseits Wärmenetze (Fernwärme, kleine lokale Netze, hohe/niedrige Vorlauftemperaturen) und andererseits auch (Bio-)Gas- bzw. Wasserstoffnetze, soweit sich das für die Gemeinde ergibt. Für Gebiete ohne leitungsgebundene Versorgung wird aufgezeigt, welche erneuerbaren Einzelanlagen besonders vielversprechend sind.
Wie läuft der Prozess der Wärmeplanung ab?
Im Zuge der Planung wird zunächst der Ist-Zustand der Energieversorgung ermittelt. Zur Bestandsanalyse gehören die Wärmeverbräuche und -bedarfe von Wohn- und Nichtwohngebäuden, zum Beispiel Industrie- und kommunale Gebäude, Energieerzeugungsanlagen und eingesetzte Energieträger. Ergänzend wird die vorhandene Energieinfrastruktur, wie Strom-, Gas- und Wärmenetze, erfasst. Anschließend werden lokale Erneuerbare-Energie-Potenziale, inklusive Abwärme aus der Industrie, und Sanierungspotenziale identifiziert, die für die zukünftige Wärmeversorgung theoretisch und tatsächlich genutzt werden können. Die Sanierungspotenziale zeigen Möglichkeiten für verschiedene Gebäudetypen auf, sodass der Energiebedarf grundsätzlich gesenkt werden kann. Der Wärmeplan wirkt nicht als Verpflichtung für Gebäudeeigentümer, bestimmte Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Aufbauend auf der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse wird das Gemeindegebiet in Versorgungsgebiete eingeteilt, Zielszenarien und Maßnahmen werden aufgestellt und eine Umsetzungsstrategie erarbeitet.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Die Planung dient zunächst als Grundlage, um mögliche Lösungen für die Zukunft zu entwickeln. So werden im Rahmen der Wärmeplanung zum Beispiel Versorgungsgebiete identifiziert, die sich in Zukunft gegebenenfalls mit einem Wärmenetz zentral versorgen lassen könnten. Später können daraus konkrete Angebote, Förderprogramme oder Infrastrukturmaßnahmen entstehen.
Sowohl die Bestands- und Potenzialanalyse als auch das Zielszenario werden in Bürgerabenden vorgestellt und diskutiert. Die genauen Termine hierfür werden rechtzeitig über die Webseite und das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft bekannt gegeben.
B. Bostelmann
Gemeinschaftsvorsitzende
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt