Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Gangloffsömmern die Verpflegungsgebühren ab 01.10.2026 wie folgt anzupassen:
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Verpflegungsgebühren
(1) Die Verpflegungsgebühren betragen für Kinder mit Mittagessen max. 3,40 Euro pro Tag (Essengebühren).
(2) Unabhängig von der Teilnahme an der Verpflegung sind für Getränke 1,30 Euro je Kind und Monat (Getränkegebühren) zu zahlen.