TOP 1.1.
Bestätigung der Tagesordnung
St 01-08/2026
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 26.08.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 15
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 12
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 12
Ja-Stimmen 12
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.2.
Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 11.06.2026
St 02-08/2026
Beschluss:
Die Niederschrift der Sitzung vom 11.06.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 15
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 12
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 12
Ja-Stimmen 12
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 3.
Diskussion und Beschlussfassung zum Haushalt und zur Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Straußfurt (siehe Beschlussvorlage)
St 03-08/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt in seiner Sitzung am 26.08.2026 die nachfolgende Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2026 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.
Haushaltssatzung der Gemeinde Straußfurt
(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Straußfurt folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.646.791 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.091.091 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Entfällt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 605.000 € festgesetzt.
Deckungsvermerke:
Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;
innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.
Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltsstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltsstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Weiter Angaben:
Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG sind mit 510.924 € vorgesehen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Straußfurt, den Siegel
Starroske
Bürgermeister
1 Nachrichtliche Angaben:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss Nr. St 07-05/2025 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Straußfurt wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 522 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 410 v.H. |
| und für | ||
| 2. | Gewerbesteuern | 450 v.H. | |
Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 05/2025 vom 28.05.2025.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 15
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 13
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 13
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 4.
Diskussion und Beschlussfassung zum Finanzplan 2025 bis 2029 zum Haushalt 2026 der Gemeinde Straußfurt (siehe Beschlussvorlag e)
St 04-08/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 26.08.2026 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2026, für die Jahre 2025 - 2029.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 15
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 13
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 13
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 5.
Diskussion und Beschlussfassung zum Erläuterungsbericht der Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Straußfurt (siehe Beschlussvorlage)
St 05-08/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2025 zur Kenntnis. |
| 2. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. |
| 3. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 15
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 13
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 13
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 6.
Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Außenanlagen Freifläche Henschleben (siehe Beschlussvorlage)
St 06-08/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistung „Außenanlagen“ im Zuge der Neugestaltung der Freifläche zur Begegnungsstätte - Mehrgenerationenplatz in Henschleben an die Firma HSSP GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Carl-Zeiss-Ring 11 in 99636 Rastenberg zu deren Angebot in Höhe von 245.565,13 € zu. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 15
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 13
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 13
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 7.
Diskussion und Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresrechnung 2024 für die Gemeinde Straußfurt (siehe Beschlussvorlage)
St 07-08/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat Straußfurt beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt auf Grundlage der 2. Ergänzung zur 5. Fortschreibung der Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren vom 10.04.2006 für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2029 die als Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 04.01.2007.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 15
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 13
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 13
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0