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Straufhain-Bote
Ausgabe 1/2025
Gemeindemitteilungen
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Gemeindemitteilungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Straufhain,

im Folgenden möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Winterdienst im Gemeindegebiet geben. Der Winterdienst auf den Landesstraßen wird von der TSI (Thüringer Straßeninstandhaltungsgesellschaft mbH) durchgeführt. Einige Gemeindestraßen räumt die Firma Wolfschmidt. Die Gemeindestraßen räumt der Bauhof mit Unterstützung der Firma Wolfschmidt im Schichtdienst selbst. Hierzu stehen ein Fendt-Traktor, ein Multicar und ein Radlader mit Winterdiensttechnik zur Verfügung. Natürlich können die Fahrzeuge nicht gleichzeitig überall sein. Sollten Sie jedoch berechtigte Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an untenstehende Telefonnummern. Wir werden uns bemühen, so schnell wie möglich für freie Fahrt für Sie zu sorgen!

Abstellen von Fahrzeugen

Bitte stellen Sie ihre Fahrzeuge so ab, dass der Winterdienst problemlos räumen kann! Wenn wir alle aufeinander Rücksicht nehmen und ein wenig mitdenken, klappt es am besten! Es kann nur dort geräumt werden, wo ein Hindurchfahren ungehindert möglich ist!

Hinweise zur Räum- und Streupflicht:

Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Straufhain weisen wir alle Bürger auf folgendes hin:

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Die Grundstücksanlieger haben bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen von ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

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Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist.

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Die Abflussrinnen und Wassereinläufe müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.

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Die Hydranten sind ständig von Schnee und Eis freizuhalten.

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Bei Schnee- und Eisglätte haben die Grundstückseigentümer derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Split und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden-.

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Weiterhin weisen wir alle Bürger und Bürgerinnen darauf hin, dass das Verbringen von Schnee und Eis auf öffentliche Straßen (einschließlich Bürgersteige) verboten ist. Dies stellt gemäß des Thür. Straßengesetztes sowie des Strafgesetzbuches § 325 b einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Verstöße werden mit hohem Bußgeld bestraft.

Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7-20 Uhr.

Die gesamte Straßenreinigungssatzung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Straufhain www.gemeinde-straufhain.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!