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Straufhain-Bote
Ausgabe 10/2023
Gemeindemitteilungen
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Wichtige Information zu Veröffentlichungen im Straufhain-Boten

Versteckte Werbung für Gewerbe

In der Gemeinde ging vor einiger Zeit eine Information des Verlages Wittich ein, die zahlreiche Veröffentlichungen in Frage stellt. Es wurde vom Verlag vermehrt festgestellt, dass in Amtsblättern und Infoblättern über den Text (sicherlich unwissentlich) Veranstaltungshinweise (z.B. Konzerte) für Unternehmen geschaltet werden, die eigenständige Gewerbebetriebe sind. Ebenso müsse darauf geachtet werden, dass in den Texten zu kommunalen Veranstaltungen bitte keine Musikbands und Lokalitäten namentlich genannt werden, die für Stimmung und das leibliche Wohl sorgen.

Aufzählungen von Sponsoren zu ortsgebundenen Veranstaltungen seien im übertragenen Sinne Werbung für die Unternehmen.

Die Gemeinde verstößt, so der Verlag, mit allen o.g. Beispielen leider immer gegen das gültige Wettbewerbsrecht, da Sie nicht alle Gewerbebetriebe gleichbehandelt und sozusagen "offensichtlich einige bevorzugt".

Dies kann für die Gemeinde als Herausgeber teuer werden. Der Verlag wurde bereits von Mitbewerber-Unternehmen diesbezüglich abgefragt, muss dann aber leider an den Herausgeber verweisen.

Wer in das Blatt möchte, solle dies als bezahlte Anzeige tun und sich an den zuständigen Außendienstmitarbeiter bzw. Außendienstmitarbeiterin wenden.

Das heißt nicht, dass nicht weiterhin für die Veranstaltungen unserer Vereine geworben werden kann. Es können jedoch keine fertigen Anzeigen verwendet werden. Deshalb bitte immer nur ein Bild und einen kleinen Text per E- Mail für die Werbung zuarbeiten.

Vielen Dank

Katrin Schlefke, Redaktion