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Straufhain-Bote
Ausgabe 10/2023
Gemeindemitteilungen
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Steine gehören nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche

Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland informiert!

Laut § 26 Abs. 2 des Thüringer Straßengesetzes vom 07. Mai 1993 in seiner gültigen Fassung ist es verboten, Anpflanzungen sowie Zäune, Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen anzulegen oder zu unterhalten, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.

Vor allem auch im Grünstreifen angeordnete Steine, unabhängig von ihrer Größe, die der Verschönerung dienen oder ein Befahren durch Fahrzeuge vermeiden sollen, stellen eine potenzielle Gefahr für den Verkehr im öffentlichen Raum dar.

Gerade in der Winterzeit verschwinden diese Steine teilweise unter dem Schnee oder können nur schlecht gesehen werden. Besonders gefährlich sind Steine entlang der Straßen und in Kurven, denn die Berührung mit diesen können zu schweren Schäden und einer möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen.

Wir bitten hiermit alle Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, derlei Steinanordnungen nicht vorzunehmen oder, sofern bereits geschehen, diese schnellstmöglich zurückzubauen. Sollte dies nicht erfolgen, werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden können.