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Straufhain-Bote
Ausgabe 12/2024
Gemeindemitteilungen
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Gemeindemitteilungen



Grundsteuer ab 2025 - Wichtige Informationen!!!

Aufgrund der Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 verlieren alte Grundsteuerbescheide zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Jeder Grundstückseigentümer erhält 2025 einen neuen Bescheid.

Die im Januar 2025 zu veröffentlichen Hebesatzsatzungen werden nach Auswertung der neuen Grundsteuerwerte bis spätestens zum 30.06.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 gegebenenfalls angepasst.

Das Zahldatum der ersten Rate wird in 2025 nicht wie gewohnt der 15.02. sein!

Die Fälligkeit wird Ihnen mit dem neuen Bescheid bekannt gegeben.

Was müssen Sie beachten?

Daueraufträge bei Banken sind zu löschen oder anzupassen

von Zahlungen vor Bekanntgabe des neuen Bescheides ist abzusehen

(diese müssen von uns zurücküberwiesen werden)

bestehende Einzugsermächtigungen (SEPA-Mandate) werden weitergeführt

Im Auftrag

Steuerverwaltung - VG Heldburger Unterland