Nach was richtet sich die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte?
| • | Grundlage hierfür sind die Erklärungen der Grundstückeigentümer gegenüber dem Finanzamt aus den Jahren 2022-2024 (Abgabe über ELSTER oder Formblätter) |
| • | Angaben zur Grundstücksart, Grundstücksfläche, Lage des Grundstückes, Art der wirtschaftlichen Einheit, Baujahr, usw. |
Warum wurden zwei verschiedene Bescheide vom Finanzamt übermittelt?
| • | 1. Bescheid: Grundsteuerwertbescheid | |
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| -> | hier wird die Höhe des Grundsteuerwertes festgestellt (Wert des Grundstückes) |
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| -> | Aufschlüsselung der oben genannten Angaben der Grundstückeigentümer |
| • | 2. Bescheid: Grundsteuermessbescheid | |
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| -> | Folgebescheid zum Grundsteuerwertbescheid |
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| -> | hier wird der auschlaggebende Grundsteuermessbetrag festgesetzt |
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| -> | Berechnung: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag |
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| Beachte: „Aufgrund dieser Bescheide mussten noch keine Zahlungen geleistet werden“. |
Welche Daten werden der Gemeinde vom Finanzamt übermittelt?
| • | die Gemeinde bekommt digital folgende Daten vom Finanzamt übermittelt: | |
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| -> | Eigentümer, Flurstücke, Grundstücksart, Grundsteuerart, sowie |
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| -> | Grundsteuermessbetrag => Grundlage für die Höhe der Grundsteuer |
Wie wird die Grundsteuer für den Grundsteuerbescheid von der Gemeinde berechnet?
| • | Höhe der Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz => Erlass Grundsteuerbescheid |
| • | die Höhe des Hebesatzes wird vom Gemeinde- bzw. Stadtrat beschlossen |
Ändern sich die Hebesätze der Gemeinde?
| • | Zu Beginn des Jahres 2025 gelten zunächst die bisherigen Grundsteuerhebesätze. Die Bekanntmachung der zugrundeliegenden Hebesatz-Satzungen erfolgt in der Januar-Ausgabe des Amtsblatts 2025. |
| • | Es ist davon auszugehen, dass diese Hebesätze angepasst werden müssen, da sich aufgrund der Grundsteuerreform die Summe der Grundsteuerwerte innerhalb einer Stadt/Gemeinde ändern wird. |
| • | Eine Änderung der Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2025 ist bis zum 30.06.2025 durch Beschluss des Stadt-bzw. Gemeinderates möglich. |
| • | Ob es zu einer Änderung der Hebesätze kommt, kann erst nach Auswertung der neuen Grundsteuerwerte festgestellt werden. Diese wird voraussichtlich bis Februar 2025 abgeschlossen sein. |
| • | Erst im Anschluss an diese Auswertung werden ggf. neue Hebesatz-Satzungen beschlossen und nach deren Veröffentlichung ergehen dann schließlich die neuen Grundsteuerbescheide. |
Warum zahlt man für verpachtete land- und forstwirtschaftliche Fläche auf einmal Grundsteuer?
| • | die Grundsteuer für verpachtete land- und forstwirtschaftliche Flächen wurde bisher immer bei den Pächtern veranlagt |
| • | ab 2025 sind die Eigentümer der Grundstücke grundsteuerpflichtig |
| • | laufende Pachtverträge müssen evtl. dahingehend angepasst werden |
Wer muss die Grundsteuer bezahlen, wenn es mehrere Eigentümer gibt?
| • | Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften und Ehepartner sind Gesamtschuldnerschaften => sie müssen gemeinsam für die Grundsteuer aufkommen |
| • | jeder Miteigentümer bekommt einen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde zugesandt |
| • | der im Bescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag in Summe ist nicht von jedem Miteigentümer, sondern insgesamt von der Gesamtschuldnerschaft zu zahlen |
| • | die Aufteilung der Grundsteuer an die einzelnen Miteigentümer ist nicht durch die Gemeinde vorzunehmen, sondern muss privatrechtlich unter den Miteigentümern geklärt werden |
| • | die Gemeinde ist berechtigt, von einem Miteigentümer die gesamte Leistung zu fordern |
Warum bekommt man für ein Grundstück einen Bescheid, obwohl man kein Eigentümer mehr ist?
| • | die Eigentümer, welche die Gemeinde vom Finanzamt übermittelt bekommt, sind Daten aus dem Jahr 2022/2023 |
| • | Eigentümerwechsel in und nach diesem Zeitraum wurden teilweise noch nicht vom Finanzamt vorgenommen |
| • | sobald die Ummeldungen vorliegen, wird auch die Gemeinde die entsprechenden Eigentümerwechsel vornehmen |
| • | bis der entsprechende Abmeldebescheid ergeht, hat der Alteigentümern die Grundsteuer weiter zu bezahlen |
| • | bei rückwirkenden Ummeldungen wird die überzahlte Grundsteuer wieder zurückerstattet |
Was passiert mit bereits hinterlegten SEPA-Mandaten?
| • | bestehende SEPA-Mandate werden weitergeführt | |
| • | für neu dazugekommene Grundstücke muss ein neues Mandat erteilt werden | |
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| -> | die entsprechenden Formulare sind den Bescheiden beigefügt |
| • | falls SEPA-Mandate gelöscht werden sollen oder Änderungen der Bankverbindungen vorliegen, bitte die Gemeinde hierüber informieren | |
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| -> | Vermeidung zusätzlicher Kosten durch Rücklastschriften |
Warum kommt es zu Abweichungen der Flurstücksnummern?
| • | in einigen Ortschaften wurden aufgrund von Flurbereinigungsverfahren Änderungen der Flurstücke vorgenommen | |
| • | hierbei wurden Flurstücke neu vermessen, zusammengeführt oder anderweitig geändert | |
| • | dadurch kam es zu Änderungen der Flurstücknummern | |
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| -> | die Anpassung der neuen Nummern wurden noch nicht komplett vorgenommen, deswegen kann es zu Abweichungen kommen |
Kann Einspruch bzw. Widerspruch gegen die Grundsteuer eingereicht werden?
| • | Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes hätte binnen eines Monats nach Zustellung eingelegt werden müssen, um ggf. eine Änderung der Bemessung beim Finanzamt zu erwirken | ||
| • | ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde wäre in diesem Fall zulässig, aber unbegründet, da die Gemeinde die übermittelten Daten des Finanzamtes übernehmen muss | ||
| • | wenn ein Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt wird und diesem nicht abgeholfen werden kann, wird dieser zur Prüfung an das Landratsamt Hildburghausen (zuständige Widerspruchsbehörde) weitergeleitet | ||
| • | um ggf. Änderungen des Grundsteuerwertes bzw. Grundsteuermessbetrages im Nachgang erzielen zu können, gibt es folgende Möglichkeiten: | ||
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| a) | Der Grundsteuerwert und -messbetrag wurde geschätzt: | |
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| -> | Die Grundsteuererklärung zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ist nachzuholen. |
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| b) | Die Erklärung wurde abgegeben, aber der Eigentümer ist der Meinung, dass Grundsteuerwert und -messbetrag falsch ermittelt wurden bzw. dem Eigentümer ist jetzt ersichtlich, dass seine Erklärung einen Fehler enthielt: | |
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| -> | Die Grundsteuererklärung wird erneut abgegeben, allerdings zum Stichtag 01.01. des Vorvorjahres. |
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| (Beispiel: Eine Erklärung im Jahr 2025 kann frühestens zum 01.01.2023 erfolgen). |
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| Die Abgabe der Erklärung erfolgt über ELSTER bzw. über folgende Formulare: | ||
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| -> | https://finanzamt.thueringen.de/service/formulare/grundsteuer | |
| • | Widersprüche gegen die Hebesätze sind nur begründet, wenn die Hebesatz-Satzung rechtswidrig ist | ||