An mehreren Standorten in der Gemeinde wurde im Winter wieder die notwendige Baumpflege an gemeindeeigenen Bäumen vorgenommen, so auch an den Tanzlinden in Steinfeld und Eishausen. Dies ist notwendig, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen oder, wie im Falle der Tanzlinden, den Denkmalschutzauflagen nachzukommen. Auch Bäume auf privaten Grundstücken unterliegen dieser Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, die Eigentümer sind dafür verantwortlich, dass von den Bäumen keine Gefahr für Mensch und Material ausgeht. Falls ein herunterbrechender Ast oder ein umgestürzter Baum Schäden verursacht, sind diese vom Eigentümer zu begleichen.