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Straufhain-Bote
Ausgabe 5/2023
Gemeindemitteilungen
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Grabschmuck

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Grabform „Urnenrasengrab mit Stein“ nach § 17 (4) der Friedhofssatzung der Gemeinde Straufhain eine Grabform ist, die nicht bepflanzt oder mit Grabschmuck versehen werden darf. Zugelassen sind am Grabstein eingelassene Vasen. Außerhalb der Grabstelle abgestellte Grabvasen sind nicht zulässig. Die Benutzervorschriften wurden vom Nutzungsberechtigten schriftlich bestätigt.

Wir bitten um Einhaltung. Danke!

Die Friedhofsverwaltung der VG Heldburger Unterland