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Straufhain-Bote
Ausgabe 8/2026
Gemeindemitteilungen
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Gestaltung von Grabstätten auf unseren Friedhöfen

So bitte nicht

So soll es aussehen

Wir bitten um Beachtung!

Liebe Straufhainer,

immer wieder finden sich auf unseren Friedhöfen Gräber, die mit kleinen Kieselsteinen eingefasst sind. Dies ist laut Friedhofssatzung untersagt! Nicht ohne Grund: Die Gräber sind so angelegt, dass der Bauhof mit den Rasenmähern zwischen den Gräbern hindurchfahren kann und so ein ordentliches Bild entsteht. Über die Kieselsteine können die Mitarbeiter aber nicht fahren. Deshalb bitten wir alle Nutzungsberechtigten diese Kieselsteine um die Gräber zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, muss das Ordnungsamt der VG Heldburger Unterland weitere Schritte zur Durchsetzung der Friedhofssatzung einleiten.

Auszug aus der Friedhofsatzung:

§ 20 Allgemeine Gestaltungsvorschriften

(4) Unzulässig ist

a)

das Pflanzen von Bäumen oder großwüchsiger Sträucher

b)

das Einfassen der Grabstätten mit Hecken, Steinen, Metall, Glas oder ähnlichem

c)

das Errichten von Rankgerüsten, Gittern oder Pergolen

d)

das Aufstellen einer Bank oder sonstiger Sitzgelegenheit.

Die vollständige Friedhofssatzung finden sie auch auf der Internetseite der VG Heldburger Unterland.