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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Eilentscheidung des Landrates gemäß § 108 Thüringer Kommunalordnung

Die Änderung der Allgemeinen Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Sonneberg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr für das Jahr 2025 wird beschlossen“

Begründung:

Der Kreistag hat mit Beschluss Nr. 85 / 06 / 2024 am 12.12.2024 den Landrat ermächtigt, eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Landkreises Sonneberg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr in Form einer Allgemeinverfügung zu erlassen.

Mit Weisung vom 18.12.2024 hat das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) die Landkreise als Aufgabenträger für den ÖPNV aufgefordert Bestimmungen in Bezug auf einen Branchenvertrag „über die Aufteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket in der Stufe 2“ mit in die Allgemeine Vorschrift zu übernehmen. Dies geschah unter einer aufschiebenden Wirkung. Am 23.12.24 hat das TMDI mitgeteilt, dass die aufschiebende Wirkung weggefallen ist.

Da die Eilentscheidung über die Ergänzung der allgemeinen Vorschrift nicht ohne Nachteile für den Landkreis bis zur nächsten planmäßigen Kreistagssitzung aufgeschoben werden kann, ist die Beschlussfassung des Kreistages durch vorstehende Eilentscheidung des Landrates zu ersetzen.

Der Kreistag wird über diese Eilentscheidung in seiner nächsten Sitzung unterrichtet.

Sonneberg, den 23.12.2024

Sesselmann
Landrat