Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit i.V.m. §§ 53 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung jeweils in der derzeit geltenden Fassung sowie § 10 und 11 der Verbandssatzung vom 07. Juni 1995, zuletzt geändert am 03. Januar 2014, erlässt der Zweckverband „Sternwarte Sonneberg“ folgende Haushaltssatzung:
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im
| Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 54.100 Euro |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 402.800 Euro |
ab.
Kreditaufnahme
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Umlage
Für das Haushaltsjahr 2026 wird eine Verbandsumlage in Höhe von 46.000 Euro festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2026 wird eine Investitionsumlage in Höhe von 30.000 Euro festgesetzt.
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Sonneberg, 02.12.2025
Robert Sesselmann
Verbandsvorsitzender
Der Zweckverband hat die vorstehende Haushaltssatzung am 24.11.2025 beschlossen. Sie wurde ordnungsgemäß beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt. Mit Bescheid vom 28.11.2025 genehmigte das Thüringer Landesverwaltungsamt nach § 36 Abs. 1 S. 1 Thür. Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) sowie der §§ 65 Abs. 2 Nr. 1, 118 Abs. 1 S. 2 und 123 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) den in § 5 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Höhe von 100.000,00 €. Die Haushaltssatzung wurde sodann unter dem 02.12.2025 ausgefertigt. Sie wird hiermit im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 26.01.2026 - 10.02.2026 im Dienstgebäude des Landratsamtes Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 249, während der Öffnungszeiten des Landratsamtes zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 4 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Sonneberg, den 12.01.2026
Robert Sesselmann
Verbandsvorsitzender