Aufgrund § 22 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (ThürGIG) vom 30. Juli 2019 (GVBl. 2019, 303), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2020 (GVBl. S. 682) in Verbindung mit § 98 Absatz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung- ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Kreistag des Landkreises Sonneberg in seiner Sitzung am 11. September 2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:
In § 1 werden nach den Wörtern „einen kommunalen Beauftragten“ die Wörter „und dessen Stellvertreter“ gestrichen.
§ 1 Satz 2 wird gestrichen.
In § 7 Absatz 2, Anstrich 6, werden nach den Worten „die Teilnahme an den Sitzungen des Kreistages“ die Wörter „bei Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen“ gestrichen.
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg in Kraft.
Sonneberg, den 01.10.2024