Erteilung von Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Dem Vorsitzenden der Kreistagsfraktion AfD, Herrn Jürgen Treutler, wird zu den Tagesordnungspunkten 3b und 3e des nichtöffentlichen Teils der Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Sonneberg am 15.02.2024 Rederecht erteilt.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Aufnahme eines Beschlussantrages der Kreistagsfraktion CDU: Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sowie § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Der Kreisausschuss beschließt:
„Die Aufnahme des Beschlussantrages der Kreistagsfraktion CDU
,ARBEITSGELEGENHEITEN NACH § 16d SGB II SOWIE § 5 ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ` auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages des Landkreises Sonneberg am 28.02.2024 wird empfohlen.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Aufnahme eines Beschlussantrages der Kreistagsfraktion AfD: Leistungsberechtigte zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen
Der Kreisausschuss beschließt:
„Die Aufnahme des Beschlussantrages der Kreistagsfraktion AfD
,LEISTUNGSBERECHTIGTE ZU GEMEINNÜTZIGER ARBEIT HERANZIEHEN` auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages des Landkreises Sonneberg am 28.02.2024 wird empfohlen.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
im Landkreis Sonneberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
| 1. | Im Landkreis Sonneberg wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen. | |
| In Anlehnung an das länderübergreifende Vergabeverfahren soll die Bezahlkarte folgende Kriterien erfüllen: | |
| 1. | guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung) |
| 2. | Bezahlkarte als Bargeldsurrogat, nicht als Kontoersatz, |
| 3. | Karte sowohl physisch als auch möglichst digital auf dem Smartphone, |
| 4. | kein Einsatz im Ausland, |
| 5. | keine Karte-zu-Karte-Überweisung, |
| 6. | keine Überweisung im In- und Ausland, |
| 7. | Möglichkeit des Ausschusses/Einschränkung von Onlinekäufen außerhalb der EU und Money Transfer Services (z.B. Western Union), um Geldtransfer an Familien auf diesem Weg zu unterbinden -> sofern technisch möglich, |
| 8. | Anschlussfähigkeit an das allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem, |
| 9. | Technische Anschlussfähigkeit zur Nutzung durch die Leistungsbehörden der Kommunen. |
| 10. | der Kartenherausgeber muss sich vertraglich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichten, |
| 11. | zentrale Benutzerverwaltung durch Kartendienstleister (Hotline 24/7 wg. Sperrung, technischer Probleme etc.). Die Kundenbetreuung sollte in verschiedenen Sprachen sichergestellt werden, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer, |
| 12. | Sperrung der Karte jederzeit auf Veranlassung der Leistungsbehörde (z.B. bei Missbrauch) bzw. durch den Leistungsbezieher selbst, |
| 13. | Verknüpfung der Karte mindestens mit der AZR-Nummer, um doppelte Ausstellungen zu verhindern, sofern dies in den Fachverfahren möglich ist, |
| 14. | die Auftragnehmer müssen sich bereit erklären, ihr System etwa bei Gesetzesänderungen anzupassen, |
| 15. | Einfaches Aufladen durch Behörden per Überweisung oder Aufladen der Karte im Landratsamt (Echtzeitüberweisung muss möglich sein), |
| 16. | Einsicht in den Guthabenbestand durch den Leistungsberechtigten, |
| 17. | Bargeldabhebung nur im Inland über einen vorher definierten Betrag (Taschengeld), |
| 18. | Einsicht in den Guthabenstand des Leistungsberechtigten durch die Leistungsbehörde für eine Übertragung auf neue Karte im Falle des Kartenverlusts (Integration in die Fachverfahren der Leistungsbehörden, z.B. PROSOZ zur Vermeidung von doppeltem Erfassungsaufwand), |
| 19. | Ausreichung der Bezahlkarte an die Bedarfsgemeinschaft, |
| 20. | Möglichkeit bundesweiter oder bei Bedarf nur regionaler Nutzung durch Einschränkung der PLZ, |
| 21. | Design neutral und diskriminierungsfrei, |
| 22. | Möglichkeit des Ausschusses bestimmter Händlergruppen/Branchen, |
| 23. | die Nutzung der Karte muss für die Leistungsberechtigten auch ohne zusätzliche Gebühr möglich sein, |
| 24. | Anschlussoption der Kommunen, so dass Karte nach Zuweisung aus Erstaufnahmeeinrichtung unmittelbar in Kommunen genutzt werden kann, |
| 25. | Prüfen, ob Ausgabe der Karten dahingehend möglich sein soll, dass Blankokarten der Behörde vorliegen, die bei Bedarf von dieser aktiviert werden und sofort einsatzbereit sind, um die Vorhaltung von Bargeld auszuschließen und |
| 26. | mehrsprachige Hinweise zur Kartennutzung für die Leistungsbeziehenden. |
| 2. | Der Vertrag sollte zunächst keine längere Laufzeit als ein Jahr haben, damit sich der Landkreis Sonneberg später einer landeseinheitlichen Lösung anschließen kann. | |
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg vom 25.06.2013
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg vom 25.06.2013 wird beschlossen.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Sonderlastenausgleich Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen nach § 22f ThürFAG
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die nach § 22f ThürFAG in den Jahren 2023 und 2024 bereitgestellten Mittel werden entsprechend der beigefügten Übersicht verwendet und mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages
Der Kreisausschuss beschließt:
„Das Benehmen zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 28.02.2024 wird hergestellt.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Erteilung von Anwesenheits- und Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Den Herren Sebastian Babbe sowie Tobias Holdt (Pricewaterhouse Coopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) wird in der nichtöffentlichen, außerplanmäßigen Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Sonneberg am 06.03.2024 Anwesenheits- und Rederecht erteilt.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages
Der Kreisausschuss beschließt:
„Das Benehmen zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 14.03.2024 wird hergestellt.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Erteilung von Rederecht
Der Kreisausschuss beschließt:
„Der Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport des Kreistages des Landkreises Sonneberg, Frau Almuth Beck, wird in der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am 10.04.2024 Rederecht erteilt.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Sonneberg über die Benutzung des Medienzentrums Sonneberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Sonneberg über die Benutzung des Medienzentrums Sonneberg wird beschlossen.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Sonneberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Medienzentrums Sonneberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Sonneberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Medienzentrums wird beschlossen.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Neufassung der Gebührensatzung des Landkreises Sonneberg für das Wohnheim der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die Gebührensatzung des Landkreises Sonneberg für das Wohnheim der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg wird beschlossen.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Richtlinie des Landkreises Sonneberg über die Gewährung eines Stipendiums für Studierende der Humanmedizin
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die seitens der Verwaltung ausgearbeitete,Richtlinie des Landkreises Sonneberg über die Gewährung eines Stipendiums für Studierende der Humanmedizin‘ wird beschlossen.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistages
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die Beschlüsse-Nr. 227/20/2012 und 273/24/2013 des Kreistages, Legislatur 2009 - 2014, der Beschluss-Nr. 107/08/2015 des Kreistages, Legislatur 2014 - 2019, sowie die Beschlüsse-Nr. 41/03/2019, 42/03/2019, 44/03/2019, 45/03/2019, 76/05/2019, 179/10/2020, 218/12/2021, 226/13/2021, 278/16/2021, 296/17/2021, 309/18/2021, 310/18/2021, 311/18/2021, 325/19/2022, 326/19/2022, 327/19/2022, 329/19/2022, 357/21/2022, 358/21/2022, 429/25/2023, 430/25/2023, 454/27/2023, 455/27/2023, 456/27/2023, 480/29/2023, 481/29/2023, 523/31/2023, 524/31/2023 des Kreistages Legislatur 2019-2024, werden in der gefassten Form (ohne Anlagen) bekannt gemacht.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Eckwertebeschluss zum Zuschussbudget im Einzelplan 2
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Im Einzelplan 2 wird ein Zuschussbudget in Höhe von 258.716 EUR festgelegt.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Sonneberg - Haushaltsplan
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Die Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Sonneberg nebst Haushaltsplan werden beschlossen.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Sonneberg - Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen:
„Der Finanzplan (2023 bis 2027) und das Investitionsprogramm werden beschlossen.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat
Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages
Der Kreisausschuss beschließt:
„Das Benehmen zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 24.04.2024 wird hergestellt.“
Robert Sesselmann — Siegel
Landrat