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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Interessenbekundungsverfahren für Maßnahmen der Landschaftspflege

Das Umweltamt des Landkreises Sonneberg führt ein Interessenbekundungsverfahren für die Erbringung von Leistungen im Bereich Landschaftspflege durch. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:

1. Biotoppflege auf Flächen, die sich nicht in landwirtschaftlicher Nutzung befinden:

Mehrere Biotopflächen (Bergwiesen, Feuchtwiesen, Moorflächen) sind einschürig zu mähen und das Mahdgut ist zu beräumen und abzutransportieren. Die Flächen sind überwiegend steil, sehr feucht oder kleinteilig. Es handelt sich um 8 bis 10 Einzelflächen, meist bestehend aus mehreren Flurstücken, im Gebiet des Landkreises Sonneberg, vorwiegend im Bereich des Thüringer Schiefergebirges (Städte Neuhaus am Rennweg, Lauscha, Steinach, Sonneberg). Die Gesamtfläche beträgt ca. 6 ha. Der Abtransport des Mahdgutes hat bis spätestens zwei Wochen nach der Mahd zu erfolgen. Die Flächen sind aufgrund ihrer Beschaffenheit kaum befahrbar, so dass überwiegend mit motorbetriebenen Mähern sowie Motorsense zu mähen ist und die Beräumung des Mahdgutes per Hand erfolgen muss. Zeitraum der Biotoppflegearbeiten: Anfang Juni bis Ende Oktober 2026

2. Einholen der Eigentümerzustimmungen für die Biotoppflegearbeiten für den überwiegenden Teil der Biotopflächen

Die Interessenten haben darzulegen, wie die Durchführung im Einzelnen vorgesehen ist und welche personellen und technischen Mittel hierfür eingeplant werden. Zudem sind anhand von Referenzen die praktischen Erfahrungen mit derartigen Tätigkeiten zu belegen.

Interessenbekundungen können schriftlich bis 13.02.2026 beim Landratsamt Sonneberg, Umweltamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg eingereicht werden.