Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung vom 08.12.2025
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden festgestellt. Die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.12.2025 wird bestätigt.“
Beate Meißner,
Vorsitzende
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20.10.2025 - öffentlicher Teil
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„Die Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20.10.2025 - öffentlicher Teil - wird genehmigt.“
Beate Meißner,
Vorsitzende
Richtlinie des Landkreises Sonneberg über die Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen für in Pflegefamilien lebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gemäß § 39 SGB VIII (Annex-Richtlinie Vollzeitpflege)
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„Der Richtlinie des Landkreises Sonneberg über die Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen für in Pflegefamilien lebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gemäß § 39 SGB VIII wird zugestimmt. Der Landrat wird ermächtigt, diese zu erlassen.“
Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.
Beate Meißner,
Vorsitzende
Richtlinie des Landkreises Sonneberg über die Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen für in Heimen lebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gemäß § 39 SGB VIII (Annex-Richtlinie Heimerziehung)
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„Der Richtlinie des Landkreises Sonneberg über die Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen für in Heimen lebende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gemäß
§ 39 SGB VIII wird zugestimmt. Der Landrat wird ermächtigt, diese zu erlassen.“
Die Anlage kann im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 o. 249 (Kreistagsbüro), eingesehen werden.
Beate Meißner,
Vorsitzende
Beschlussfassung zum Antrag des Arbeiter-Samariter-Bundes Kreisverband Sonneberg e. V.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
„Die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Sonneberg (hier: ASB Jugendzentrum Erholung) wird im Rahmen einer Ergänzung bzw. Änderung zum aktuellen Jugendförderplan des Landkreises Sonneberg ab dem Jahr 2026 mit einem zusätzlichen Stellenanteil von 0,79 Vollzeitbeschäftigten (VbE) umgesetzt.
Die Verwaltung des Jugendamtes hat die bestehende Vereinbarung mit dem Träger, dem Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Sonneberg e. V., dahingehend abzuändern. Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, diese Änderungsvereinbarung mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Sonneberg e. V. abzuschließen.
Der Abschluss der Änderungsvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Mitteln seitens des Freistaates Thüringen im Rahmen der Richtlinie ‚Örtliche Jugendförderung‘ sowie der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltsplanes sowie der Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg 2026/2027.“
Beate Meißner,
Vorsitzende