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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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I. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage § 36 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 10. Oktober 2001 i.V.m. § 60 der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 und dem § 9 der Verbandssatzung vom 11. April 1994 erlässt der Zweckverband folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich des Nachtrages wird wie folgt verändert:

(Angaben in Euro)

erhöht um

vermindert um

gegenüber bisher

auf nunmehr

a) im Verwaltungshaushalt

- die Einnahmen

138.000

133.300

2.684.400

2.689.100

- die Ausgaben

42.800

38.100

2.684.400

2.689.100

b) im Vermögenshaushalt

- die Einnahmen

15.000

0

20.000

35.000

- die Ausgaben

15.000

0

20.000

35.000

Die §§ 2 bis 6 der Haushaltssatzung 2025 bleiben unberührt.

§ 7

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Sonneberg, den 25.11.2025

Robert Sesselmann

Verbandsvorsitzender

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Der Zweckverband hat die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 am 05.11.2025 beschlossen. Sie wurde ordnungsgemäß beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt. Da sich bei der Prüfung der 1. Nachtragshaushaltssatzung keine Feststellungen, die eine Beanstandung des Beschlusses begründen würden, ergaben, erfolgte mit Schreiben vom 25.11.2025 die ausdrückliche Zulassung einer vorzeitigen Bekanntgabe gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO. Sie wird hiermit im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg öffentlich bekannt gemacht.

III. Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 liegt in der Zeit vom 07.01.2026 bis zum 22.01.2026 im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 234, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird der Nachtragshaushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Sonneberg, 02.12.2025

Robert Sesselmann

Verbandsvorsitzender