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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verordnung des Landkreises Sonneberg über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass 2025

Aufgrund des § 10 Abs.1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91), wird für den Landkreis Sonneberg verordnet:

§ 1

In den nachstehend aufgeführten Orten dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:

Stadt

Anlass

Datum

Verkaufszeitraum

Beschränkungen/Bemerkungen

Sonneberg

Frühlingsfest

und 6h-Kartrennen

Sonntag, 11.05.2025

13:00 bis 19:00 Uhr

Sonneberg Innenstadt, OT Hönbach, OT Bettelhecken

Stadt- und Museumsfest

Sonntag, 28.09.2025

13:00 bis 19:00 Uhr

Sonneberg Innenstadt, OT Hönbach, OT Bettelhecken

Andreasmarkt

(Weihnachtsmarkt)

Sonntag, 30.11.2025

13:00 bis 19:00 Uhr

Sonneberg Innenstadt, OT Hönbach, OT Bettelhecken

Neuhaus am

Rennweg

Frühlingsfest

Sonntag,

04.05.2025

13:00 bis 18:00 Uhr

Neuhaus am Rennweg Innenstadt

Neuhäuser Kirmes

Sonntag, 31.08.2025

13:00 bis 18:00 Uhr

Neuhaus am Rennweg Innenstadt

Bergweihnacht

Sonntag, 07.12.2025

13:00 bis 18:00 Uhr

Neuhaus am Rennweg Innenstadt

Lauscha

Kugelmarkt

Sonntag,

30.11.2025

11:00 bis 17:00 Uhr

Lauscha

Schalkau

Weihnachtsmarkt

Sonntag,

30.11.2025

13:00 bis 18:00 Uhr

Schalkau

Steinach

Griffel- und

Weihnachtsmarkt

Sonntag,

07.12.2025

13:00 bis 18:00 Uhr

Steinach

§ 2

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landkreises Sonneberg über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 16.01.2024 außer Kraft.

Hinweise:

Das Arbeitszeitgesetz sowie die Vorschriften des Mutterschutz- und des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind anzuwenden.

Sonneberg, den 20.12.2024

Sesselmann  — Siegel
Landrat